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Datenschutz in Europa - Quo vadis?

5. Europäischer Datenschutztag 28. Januar 2011 in Berlin

Die Konvention 108 des Europarats wird am 28. Januar 2011 30 Jahre alt. Darin verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten, die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, bei der automatisierten Datenverarbeitung zu gewährleisten. Seit Verabschiedung der Konvention hat sich die Welt infolge der rasanten technischen Entwicklung und der Globalisierung entscheidend verändert. Elektronische Datenverarbeitung ist allgegenwärtig geworden und findet immer öfter grenzüberschreitend statt.

Mit dem Vertrag von Lissabon haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenschutz in der Europäischen Union verändert. Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten anerkannt wird, ist nunmehr verbindliches Recht. Gleichzeitig wurde mit Artikel 16 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine neue Grundlage für einheitliche datenschutzrechtliche Regelungen geschaffen.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Herausforderungen der Globalisierung und die Entwicklung der Informationstechnologie plant der Europarat die Novellierung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Europäische Kommission will 2011 einen Änderungsvorschlag (http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/0006/com_2010_609_de.pdf) für die Datenschutzrichtlinie von 1995 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML) vorlegen. Schließlich fordert auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mit ihrem Eckpunktepapier vom März 2010 eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts.

 

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lädt Sie herzlich aus Anlass des 5. Europäischen Datenschutztages ein

am Freitag, dem 28. Januar 2011,
um 10.00 Uhr
in die Vertretung des Landes
Baden-Württemberg beim Bund,
Tiergartenstraße 15, 10785 Berlin.

 

Die Veranstaltung soll dazu beitragen, die Möglichkeiten für eine Erneuerung des Datenschutzrechts auf nationaler und internationaler Ebene aufzuzeigen, die den technischen Entwicklungen der modernen Informationsgesellschaft gerecht wird.

Jörg Klingbeil
Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg


Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier als pdf-Datei.
Eine Anmeldung ist mit diesem Word-Formular oder direkt per E-Mail (datenschutztag2011@lfd.bwl.de, bitte mit Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie ggf. der Institution) bis zum 18. Januar 2011 möglich.
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen keine Anmeldebestätigung erfolgt.