-> Home -> Aktuelles
 
  Aktuelles - Inhaltsübersicht
25 Jahre Landesdatenschutzgesetz
Großer Lauschangriff
Videoüberwachung
Rasterfahndung
  Verwaltungsreform
 



 

Weitergehende Verarbeitung von Fluggastdaten

Wiederholt wurden Vorschriften über die Verarbeitung von Fluggastdaten erlassen. Immerhin hat der Bundesrat einem Vorschlag des Rats der EU zu einer erneuten Ausweitung widersprochen:

Für Flüge in die Vereinigten Staaten von Amerika beruht die Datenübermittlung auf dem Gesetz zu dem PNR-Abkommen 2007[1]. Der Bundesrat hat zu diesem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt[2]; zwar wurde im Bundesrat bemängelt, dass das PNR-Abkommen 2007 deutlich hinter den europäischen Datenschutzstandards zurückbleibe, jedoch - so wurde weiter ausgeführt - werde es als das Höchstmaß dessen angesehen, was derzeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika erreicht werden könne[3]. Nach dem PNR-Abkommen 2007 übermitteln die Fluggesellschaften 19 Angaben mit teilweise mehreren Einzeldaten im Normalfall erstmals 72 Stunden vor dem geplanten Abflug an die Vereinigten Staaten von Amerika, wo sie insgesamt mindestens 15 Jahre lang gespeichert werden.

Für Flüge über die Schengen-Außengrenzen in das Bundesgebiet wurde die Datenübermittlung durch den neu geschaffenen § 31a des Bundespolizeigesetzes[4] vorgesehen. Danach haben die Luftfahrtunternehmen auf Anordnung der Bundespolizeidirektion zehn Angaben mit teilweise mehreren Einzeldaten unverzüglich an die Bundespolizeidirektion zu übermitteln, sobald die Annahme der Fluggäste für den betreffenden Flug geschlossen ist. Die Daten werden bei den Luftfahrtunternehmen 24 Stunden nach ihrer Übermittlung gelöscht. Bei der Bundespolizeidirektion werden die Daten 24 Stunden nach der Einreise gelöscht, sofern sie nicht zur Erfüllung bestimmter Aufgaben (Grenzschutz und Verfolgung von Straftaten) benötigt werden.

Für Flüge aus der EU oder in die EU steht der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken[5] im Raum. Danach sollen die Fluggesellschaften 19 Angaben mit teilweise mehreren Einzeldaten für alle Fluggäste und sechs zusätzliche Angaben ebenfalls mit teilweise mehreren Einzeldaten für unbegleitete Minderjährige im Normalfall erstmals 24 Stunden vor dem geplanten Abflug an eine vom jeweiligen Mitgliedstaat zu bestimmende "Zentralstelle" übermitteln. Dort sollen die Daten insgesamt mindestens 13 Jahre lang gespeichert werden. Der Bundesrat hat dazu unter anderem Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des vorgesehenen Speicherns von Fluggastdaten geäußert und die Bundesregierung gebeten, auf eine entsprechende Änderung des Rahmenbeschlusses zu dringen[6]. Mit diesem Vorschlag des Rats befasst sich auch eine Entschließung der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder[7]. Immerhin besteht noch Hoffnung, dass insoweit der Datenschutz beim Verarbeiten von Fluggastdaten gewahrt wird.

 


[ 1 ] Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records - PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007) vom 20. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil II Seite 1978); Gesetzentwurf der Bundesregierung: Bundestags-Drucksache 16/6750
[ 2 ] 840. Sitzung am 20. Dezember 2007, Bundesrats-Drucksache 854/07 (Beschluss)
[ 3 ] Bundesrat, Stenografischer Bericht zur 840. Sitzung, Tagesordnungspunkt 10, Seiten 431, 460, 462 f.
[ 4 ] Drittes Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vom 22. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Seite 3214)
[ 5 ] Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken, KOM(2007) 654 endg.; Ratsdok. 14922/07; Unterrichtung des Bundesrats durch die Bundesregierung: Bundesrats-Drucksache 826/07
[ 6 ] 841. Sitzung am 15. Februar 2008, Bundesrats-Drucksache 826/07 (Beschluss)
[ 7 ] Entschließung "Keine Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten" der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 3. und 4. April 2008, die hier abgerufen werden kann