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Gemeinsame Erklärung des Bundesbeauftragten und von Landesbeauftragten
für den Datenschutz vom 24. Mai 2006
zu geplanten Gesetzesänderungen bei Hartz IV

 

Anfang Mai haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) in den Bundestag eingebracht. Der Bundesbeauftragte und Landesbeauftragte für den Datenschutz haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sie den Deutschen Bundestag und den Bundesrat auffordern, den Gesetzentwurf grundlegend mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu überarbeiten.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, bei der Frage nach dem Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Beweislastumkehr zulasten der Arbeitsuchenden einzuführen. Danach müssen Betroffene in Zukunft selbst nachweisen, dass sie mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern nicht in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Wie dies in der Praxis geschehen soll, ist bislang unklar. Die Datenschutzbeauftragten warnen in diesem Zusammenhang vor einer exzessiven Datenerhebung.

Bedenken haben die Datenschützer auch gegen die geplante Erweiterung der automatisierten Datenabgleiche. Aufgrund des massiven Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung könnten diese nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein. Für die geplanten Datenabgleiche hinter dem Rücken der Betroffenen fehle eine rechtlich plausible Begründung.

Auch die Schaffung diverser Auskunftsmöglichkeiten bei anderen Behörden, beispielsweise beim Kraftfahrtbundesamt, stoße auf datenschutzrechtliche Vorbehalte. Rein präventive Routineauskunftsersuchen der Jobcenter seien als unverhältnismäßig abzulehnen. Daher müsse im Gesetzentwurf klargestellt werden, dass Abfragen nur anlassbezogen im konkreten Einzelfall zulässig sind.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf Telefonbefragungen durch private Call Center zur Feststellung von Leistungsmissbrauch. Unabhängig von den rechtlichen Bedenken, diese hoheitliche Aufgabe nichtöffentlichen Stellen zu übertragen, fordern die Datenschützer, die Freiwilligkeit der Teilnahme an den Befragungen ausdrücklich klarzustellen.