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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verabschiedet

Am 13. September 2005 wurde das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz -IFG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2005 I S. 2722) veröffentlicht. Es wird am 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Danach hat jedermann grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden bzw. Organen und Einrichtungen des Bundes, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Mittlerweile hat die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auch für den Landesbereich den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eingebracht.