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Mautdaten für Fahndungszwecke?

Keine Frage: Rechtsstaat bedeutet, dass der Bürger darauf vertrauen können soll, dass Straftäter ihre gerechte Strafe erhalten. Rechtsstaat bedeutet aber auch, dass der Bürger nicht akzeptieren muss, in seinen persönlichen Lebensverhältnissen beliebig kontrolliert zu werden. Wenn jetzt überlegt wird, ob und inwieweit Mautdaten für polizeiliche Fahndungszwecke freigegeben werden sollen, müssen beide Aspekte unter einen Hut gebracht werden: Es gibt weder die grundgesetzliche Garantie, dass jedermann in seiner Privatsphäre absolut unbehelligt bleibt, noch kann es eine Strafverfolgung um jeden Preis geben.

In voller Kenntnis dieser schwierigen Bewertungsfrage hat der Gesetzgeber erst vor einem Jahr bewusst eine Regelung in das Mautgesetz aufgenommen, die eine Verwendung der Mautdaten für andere als Mauterhebungszwecke ausdrücklich verbietet. Ein - zugegeben spektakulärer - Einzelfall droht nunmehr die damals getroffene Entscheidung ins Wanken zu bringen. Natürlich ist es niemandem verwehrt, klüger zu werden. Nur stellt sich hier die Frage, ob man gut beraten ist, Einzelereignisse zum gültigen Maßstab für die Beantwortung schwieriger allgemeiner Fragestellungen zu machen. Etwas mehr Abstand zur Tagesaktualität wäre jedenfalls dringend anzuraten.

Die Diskussion erinnert auch fatal an andere Vorgänge, die stets nach dem gleichen Strickmuster ablaufen: Bei Projekten, die zu einer intensiven Nutzung personenbezogener Daten führen, beruhigt man aufgebrachte Bürgerrechtsgemüter zunächst damit, dass die erhobenen Daten ausschließlich für Zwecke dieses Projekts verwendet würden. Kommt es in der Praxis zu ersten Schwierigkeiten, diese Position durchzuhalten, ist man allzu schnell zu Abstrichen bereit. Denn wer könnte ernsthaft etwas dagegen haben, die hoch und heilig zunächst anderen Zwecken gewidmeten Daten nicht auch wenigstens für die Bekämpfung schwerster Straftaten zu nutzen? Ist diese Hürde einmal genommen, ist es nicht mehr weit, die ohnehin vorhandenen Daten auch für die Bekämpfung der mittleren Kriminalität oder auch für andere Zwecke zu verwenden.

Die permanente Erweiterung der Telefonüberwachung, der DNA-Analyse, die Speicherung von Telekommunikationsdaten oder auch der Ausbau der Kontenabfrage sind beredte Beispiele für eine stets wachsende Datengier, die den Bürger immer mehr zum Ausforschungsobjekt werden lässt. Der Optimismus eines Datenschützers, dass sich zu den Mautdaten eine Lösung mit Augenmaß finden möge, hält sich daher in Grenzen.