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Videoüberwachung - Immer unter Kontrolle

An öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich als Kriminalitätsschwerpunkte erwiesen haben, darf eine polizeiliche Videoüberwachung stattfinden. Dabei steht es mit dem Datenschutz nicht immer zum Besten. Lesen Sie hier, welchen allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen die polizeiliche Videoüberwachung genügen muss und welche Erfahrungen wir im Jahr 2001 bei Kontrollen der Videoüberwachung in Mannheim und Stuttgart gewonnen haben. In Mannheim hatte die polizeiliche Videoüberwachung am 26. Juli 2001 begonnen, in Stuttgart im Januar 2002; weitere Städte wie Heilbronn (ab 1. Juli 2002), Singen (ab 2. Juni 2003) und Böblingen zogen nach. Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003 ist übrigens nachzulesen, wie der Datenschutz bei der polizeilichen Videoüberwachung in Singen in jenem Jahr zu kurz gekommen ist.

Inzwischen hat die Polizei die Videoüberwachung in Stuttgart nach 18 Monaten, in Böblingen sogar schon nach 3 Monaten wieder eingestellt, weil kein Kriminalitätsbrennpunkt mehr vorlag. In Singen wurde sie nach Presseberichten im Oktober 2003 - offenbar vorwiegend aus Kostengründen - beendet. Zum 1. Oktober 2005 wurde schließlich auch die Videoüberwachung in der Sülmer City/Heilbronn wegen einer günstigen Kriminalitätsentwicklung wieder eingestellt.

 

Dass die immer kostengünstigere Videoüberwachung nicht nur von der Polizei eingesetzt wird, zeigen Beispiele aus anderen Lebensbereichen. Dem Tätigkeitsbericht für 2003 ist zu entnehmen, wie die Stadt Freiburg in einer Umkleidekabine eines Schwimmbades, das Städtische Krankenhaus Sindelfingen im Eingangsbereich des Gebäudes und die Universität Konstanz in der Universitätsbibliothek die Videotechnik zur Verhinderung von Diebstählen einsetzen wollten und wie dies datenschutzrechtlich zu bewerten war.

 

Weitere Informationen zum Thema Videoüberwachung:
Pressemitteilung vom 09.07.2008: Videoüberwachung auf dem Gigelberg - Bleibt der Datenschutz auf der Strecke? mehr ...
(Videoüberwachung beim Biberacher Schützenfest)
Pressemitteilung vom 30.09.2008: Videoüberwachung bedarf gesetzlicher Grundlage - Bundesverfassungsgericht ernst nehmen mehr ...
(Videoüberwachung an Mannheimer Schulen)