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Start für Vorratsdatenspeicherung schon ab 1. Januar 2008

Das Bundeskabinett hat am 18. April 2007 den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt (vgl. Bundesrats-Drucksache 275/07). Zur Überraschung vieler Beobachter soll dabei die Verpflichtung zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vorrat nunmehr schon ein Jahr früher zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit möchte der Gesetzgeber den betroffenen Telekommunikationsunternehmen eine angemessene Übergangsphase wegen der Bußgeldbestimmungen einräumen, die erst ab dem 1. Januar 2009 bei Missachtung der Speicherpflichten verhängt werden können.

Die Reaktionen von Seiten der Betroffenen auf diese vorgezogene Umsetzung waren überwiegend negativ. Nach Auffassung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco könne die Speicherung der Verbindungsdaten im vorgegebenen Zeitraum nicht umgesetzt werden. Es gehe nicht um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es seien neue technische und organisatorische Prozesse in die Wege zu leiten, die hohe Kosten verursachten.

Im Übrigen fürchten Unternehmen in diesem Zusammenhang Fehlinvestitionen zu tätigen, falls die von Irland und der Slowakei angestrengte Nichtigkeitsklage gegen die entsprechende europäische Richtlinie Erfolg haben sollte.