Datenschutz

Datenschutz ist ein modernes Bürgerrecht. Dieses zu sichern ist die Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Der Landesbeauftragte informiert Bürger_innen über ihre Rechte, berät sie und geht Beschwerden über Behörden oder Unternehmen in Baden-Württemberg nach.

Im öffentlichen Bereich kontrolliert er, ob die Behörden (z.B. Polizeidienststellen, Finanzämter, Bürgermeisterämter usw.) und sonstigen öffentlichen Stellen (z.B. städtische Krankenhäuser) in Baden-Württemberg die Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)und des Landesdatenschutzgesetzes und andere Datenschutzregelungen (z.B. das Sozialgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Arztgeheimnis) einhalten. Er berät die Landesregierung, die Ministerien sowie die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Landesbeauftragte ist seit dem 1. April 2011 auch Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich. In dieser Funktion kontrolliert er, ob die in Baden-Württemberg ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (z.B. Unternehmen oder Vereine) die Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und anderer Vorschriften über den Datenschutz einhalten. Er berät auch die nicht-öffentlichen Stellen im Land und deren betriebliche Datenschutzbeauftragte in Datenschutzfragen.

Der Landesbeauftragte kann nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Sanktionen und Bußgelder erlassen und Behörden datenschutzrechtlich unzulässiges Verwaltungshandeln untersagen.

Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten erstreckt sich indes nicht auf kirchliche Stellen oder den Rundfunk, die eigene Datenschutzbeauftragte haben (siehe Links).

Der Landesbeauftragte beteiligt sich an öffentlichen Debatten und Diskursen zu rechtlichen, ethischen und kulturellen Fragen des Datenschutzes.

Informationsfreiheit
Die Informationsfreiheit ist wie der Datenschutz ein Bürgerrecht. Der Landesbeauftragte berät Bürger_innen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Er berät ebenso Behörden über ihre Aufgaben und Pflichten, Bürger_innen Auskunft zu erteilen.

Tätigkeitsberichte
Der Landesbeauftragte legt für den Datenschutz dem Landtag jährlich und für die Informationsfreiheit alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor. Die Berichte sind frei zugänglich und kostenlos erhältlich.

Zu den Tätigkeitsberichten