Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 24./25. Oktober 2001

Biometrische Merkmale in Personalausweisen und Pässen

Im Entwurf eines Terrorismusbekämpfungsgesetzes ist vorgesehen, die Möglichkeit zu eröffnen, in deutschen Personalausweisen und Pässen neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Informationen wie zum Beispiel Fingerabdrücke, Handgeometrie, Gesichtsgeometrie u.a. aufzunehmen. Auch die Verwendung genetischer Daten wird nicht ausgeschlossen.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder stellt fest, dass diese Maßnahme schon allein wegen des technischen und zeitlichen Aufwandes, der mit der Einführung derartiger Dokumente verbunden wäre, keinen kurzfristigen Beitrag zur Lösung der mit dem internationalen Terrorismus derzeit verbundenen Probleme leisten kann, zumal Ausländerinnen und Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, nicht erfasst werden.

Die Nutzung biometrischer Merkmale in Personalausweisen und Pässen sowie die damit verbundenen Folgeprobleme (zum Beispiel Art und Ort der Speicherung von Referenzdaten; Vermeidung von Überschussinformationen) werfen eine Vielzahl schwieriger Fragen auf, die einer ausführlichen Diskussion bedürfen. Die zuständigen Stellen werden hierzu aufgefordert, die Notwendigkeit und die rechtlichen und technischen Einzelheiten einer Realisierung dieser Maßnahmen darzulegen.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist bereit, sich unter diesen Voraussetzungen mit der Frage zu befassen, ob und wie es möglich ist, mit Hilfe geeigneter zusätzlicher Merkmale in Identifikationspapieren deren Missbrauch zu verhindern, ohne dabei die Grundsätze des Datenschutzes zu verletzen.