Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 27./28. Oktober 2005

Telefonbefragungen von Leistungsbeziehern und Leistungsbezieherinnen von Arbeitslosengeld II datenschutzgerecht gestalten

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weist anlässlich von durch die Bundesanstalt mit Hilfe privaten Callcentern durchgeführten Telefonbefragungen bei Leistungsbeziehern und Leistungsbezieherinnen von Arbeitslosengeld II darauf hin, dass es den Betroffenen unbenommen ist, sich auf ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu berufen. Da die Befragung freiwillig war, hatten sie das Recht, die Beantwortung von Fragen am Telefon zu verweigern.

Die Ablehnung der Teilnahme an einer solchen Befragung rechtfertigt nicht den Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Wer seine Datenschutzrechte in Anspruch nimmt, darf nicht deshalb des Leistungsmissbrauchs bezichtigt werden.

Die Konferenz fordert daher das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Bundesanstalt für Arbeit dazu auf, die Sach- und Rechtslage klarzustellen und bei der bereits angekündigten neuen Telefonaktion eine rechtzeitige Beteiligung der Datenschutzbeauftragten sicherzustellen.