Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 13./14.03.2013

Datenschutz auch in einer transatlantischen Freihandelszone gewährleisten

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weist auf die Notwendigkeit hin, bei den angekündigten Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Vereinigten Staaten über eine transatlantische Freihandelszone auch die unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu thematisieren. Dabei muss sichergestellt werden, dass das durch die Europäische Grundrechtecharta verbriefte Grundrecht auf Datenschutz und die daraus abgeleiteten Standards gewahrt bleiben.

Von der Kommission erwartet die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, dass sie bei den Verhandlungen das Ziel einer grundrechtsorientierten Wertegemeinschaft nicht aus dem Auge verliert. Keineswegs dürfen durch die angestrebte transatlantische Wirtschaftsunion europäische Grundrechtsgewährleistungen abgeschwächt werden. Auch wäre es nicht hinzunehmen, wenn sich die Verhandlungen negativ auf den durch die Europäische Kommission angestoßenen Reformprozess des EU-Datenschutzrechts auswirken würden.

Die Konferenz sieht in der vom US-Präsidenten vorgeschlagenen Freihandelszone die Chance, international eine Erhöhung des Datenschutzniveaus zu bewirken. Sie begrüßt daher die vom US-Präsidenten angekündigte Initiative für verbindliche Vorgaben zum Datenschutz in der Wirtschaft. Sie erinnert daran, dass nach den Vorgaben der Welthandelsorganisation der Datenschutz kein Handelshindernis darstellt.