-> Home -> Der LfD
 
  Aufgaben und Befugnisse des Landesbeauftragten
Kontakt
  Pressemitteilungen
Tätigkeitsberichte
Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie durch nichtöffentliche Stellen mit Sitz im Land unterliegt der Kontrolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden und unterliegt keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Ein Team von derzeit 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt ihn bei seinen vielfältigen Aufgaben.

Seit 1. April 2009 bekleidet Jörg Klingbeil dieses Amt.

  Bild Jörg Klingbeil