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Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
 

Stuttgart, 18. Dezember 2007

Pressemitteilung

Zimmermann schließt Prüfung über Altpapierentsorgung durch Landtagspräsident ab

 

Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Zimmermann, am 18. Dezember 2007 mitteilte, hat er inzwischen seine Prüfung abgeschlossen, ob die Entsorgung von Altpapier durch Landtagspräsident Peter Straub MdL datenschutzkonform erfolgt sei. Zu entsprechenden Überprüfungen habe er sich in Wahrnehmung seines gesetzlichen Kontrollauftrags veranlasst gesehen, nachdem eine Tageszeitung am 9. Oktober dieses Jahres erstmals darüber berichtet hatte, dass Dokumente mit personenbezogenem Inhalt aus der Anwaltskanzlei und dem Wahlkreisbüro des Landtagspräsidenten in Waldshut - an der Straße als Altpapier abgelegt - gefunden und daraufhin an die Zeitungsredaktion geschickt worden waren.

Da seine datenschutzrechtliche Prüfkompetenz nur Angelegenheiten der Landtagsverwaltung erfasse, habe sich seine Bewertung auf ein im Altpapier gefundenes Manuskript für eine Rede anlässlich der internen Verabschiedung eines Mitarbeiters der Landtagsverwaltung beschränken müssen. Hier habe der Landtagspräsident als Leiter der Landtagsverwaltung gehandelt. Die beiden anderen ihm bekannt gewordenen Vorgänge (eine Terminvorschau des Landtagspräsidenten und eine Teilnehmerübersicht anlässlich des Besuchs einer ausländischen Parlamentsdelegation) würden die parlamentarische Repräsentationsfunktion des Landtagspräsidenten bzw. dessen Funktion als Abgeordneten betreffen und seien einer datenschutzrechtlichen Bewertung durch den Landesdatenschutzbeauftragten nicht zugänglich. Insoweit habe der Landtag datenschutzrechtliche Fragen in eigener Verantwortung zu beurteilen.

Die Rede enthalte - so Zimmermanns Prüfergebnis - unzweifelhaft personenbezogene Angaben zu dem verabschiedeten Mitarbeiter. Damit seien die Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes anwendbar, auch wenn die in der Rede verwendeten persönlichen Daten in ihrem Empfindlichkeitsgehalt nicht über das hinausgehen mögen, was üblicherweise bei derartigen Anlässen gesagt zu werden pflegt und möglicherweise manchen bei der Rede Anwesenden und in gewissem Umfang auch bestimmten weiteren Personen bekannt gewesen sein mag. Die persönlichen Aussagen zum Mitarbeiter seien jedenfalls nicht dafür bestimmt gewesen, dass beliebige Dritte sie im Rahmen einer Altpapiersammlung finden und somit inhaltlich davon Kenntnis erlangen können. Das Bereitstellen des Redetextes für eine Altpapiersammlung stehe daher nicht im Einklang mit den Anforderungen des Landesdatenschutzgesetzes (§ 9 Abs. 5), geeignete Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Zugriffe auf derartige Daten zu verhindern. Etwaige Zweifel, ob der geschehene Zugriff durch Dritte in jeder Hinsicht als rechtlich zulässig oder sonst als integre Handlung anzusehen ist, würden an der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Landtagspräsidenten nichts ändern.

Zimmermann begrüßte den Hinweis des Landtagspräsidenten, dass die Landtagsverwaltung darauf bedacht sei, durch geeignete Vorkehrungen den datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Praxis die notwendige Beachtung zu verschaffen.

Mit der datenschutzrechtlichen Prüfung des Ablegens der weiteren in der Altpapiersammlung aufgefundenen Unterlagen, die mutmaßlich aus der Rechtsanwaltskanzlei Peter Straubs stammen, sind gegenwärtig das Innenministerium als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich und die Rechtsanwaltskammer befasst.

 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.


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