-> Home -> Der LfD -> Tätigkeitsberichte -> 2009
 
  Aufgaben und Befugnisse des Landesbeauftragten
Kontakt
  Pressemitteilungen
Tätigkeitsberichte
Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
 

29. Tätigkeitsbericht 2009 - Inhaltsverzeichnis

 

29. Tätigkeitsbericht 2009 - 1. Teil

Vorwort

Der 29. Tätigkeitsbericht umfasst nach der jüngsten Änderung des Landesdatenschutzgesetzes einen Zeitraum von zwei Jahren, beruht also zu einem wesentlichen Teil auf den Vorarbeiten meines Vorgängers, dessen Amtszeit am 28. Februar 2009 mit dem Eintritt in den Ruhestand endete. Peter Zimmermann hat dem Amt durch seine umfassende Verwaltungserfahrung, sein sicheres Judiz und seine stets abgewogene Haltung zu hohem Ansehen verholfen, wie auch die Presse anerkennend konstatiert hat; hierfür bin ich ihm sehr dankbar. Bedanken darf ich mich auch bei den Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg für den Vertrauensbeweis, der in der einstimmigen Bestätigung meiner Bestellung zum vierten Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Ausdruck kam. Und nicht zuletzt danke ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Unterstützung, denn dieser Bericht ist trotz der zumeist gewählten Ich-Form das Ergebnis einer Teamarbeit.

Als "Störenfried von Amts wegen" wurde mein Amtsvorgänger einmal von der Presse bezeichnet. Damit ist eine wichtige Funktion eines Datenschutzbeauftragten angesprochen. Ich werde da keine Ausnahme machen. Der Begriff lässt aber zugleich erkennen, dass meine Befugnisse sehr beschränkt sind und eher in die Kategorie "Mahnen und Warnen" gehören. Mein "schärfstes Schwert" sind nun einmal die förmliche Beanstandung und die Benennung von Defiziten in Tätigkeitsberichten wie diesem, dies stets in der Hoffnung, dass der Landtag, die Medien und natürlich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger meine Anliegen unterstützen mögen. Andererseits mache ich mir auch nichts vor: Für die meisten Behörden ist Datenschutz eher eine lästige Pflichtübung, zumal auch der private Bereich von einer zunehmenden Preisgabe der Privatsphäre geprägt ist. Nach meinem Eindruck sind Datenschutzverstöße im öffentlichen Bereich zumeist auf fehlendes Problembewusstsein und Gedankenlosigkeit zurückzuführen. Den Appell "Datenschutz sollte Chefsache sein", den der Herr Innenminister im August 2009 an die Adresse der Unternehmen richtete, kann ich in Bezug auf die Behörden nur wiederholen. Leider fehlen meiner Dienststelle bisher die personellen Kapazitäten für mehr als nachträgliche Reparaturarbeiten als Reaktion auf festgestellte Versäumnisse. Um strukturelle Verbesserungen zu erreichen, wäre zunächst durchgängig mehr Datenschutzbewusstsein der Verantwortlichen erforderlich. Zumindest für die großen Verwaltungsbereiche sollten daher Netzwerke von Ansprechpartnern geschaffen werden, die in Kooperation mit meiner Dienststelle den Datenschutzgedanken in den Behördenalltag hineintragen. Im Bereich der Polizei gibt es hierfür bereits gute Ansätze, zumal die Polizeidirektionen in der Regel über eigene behördliche Datenschutzbeauftragte verfügen. Ein "Kommunales Netzwerk Datenschutz" ist vor kurzem auf Initiative der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl gegründet worden. Auch für den Schulbereich, in dem die Schulen datenschutzrechtlich selbst verantwortlich sind, habe ich dem Kultusministerium eine stärkere datenschutzrechtliche Betreuung der Schulen vorgeschlagen. Datenschutzthemen sollten darüber hinaus generell stärker bei der Aus- und Fortbildung, insbesondere bei der von zahlreichen Akteuren betriebenen Vermittlung von Medienkompetenz, Berücksichtigung finden; mit der Landesstiftung Baden-Württemberg bin ich deswegen im Gespräch. Datenschutz ist eben auch eine Bildungsaufgabe.

Die Zuständigkeit meiner Dienststelle ist bislang auf den öffentlichen Bereich beschränkt, was in der Praxis immer wieder zu schwierigen Abgrenzungsfragen führt. Diese werden hoffentlich bald der Vergangenheit angehören, nachdem sich nunmehr auch die CDU-Landtagsfraktion für eine Zusammenlegung meines Amtes mit der derzeit noch im Innenministerium angesiedelten Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ausgesprochen hat. Damit zeichnen sich auch in Baden-Württemberg modernere und effizientere Strukturen im Datenschutz ab und den Bürgerinnen und Bürgern kann "Datenschutz aus einer Hand" geboten werden. Wunder sind allerdings auch nach einer Zusammenlegung nicht zu erwarten, weil die Personalausstattung in beiden Bereichen im bundesweiten Vergleich sehr bescheiden ist und bislang nur ein "Pflichtprogramm" statt einer offensiven Datenschutzstrategie erlaubt. Gerade die oben aufgezeigten Handlungsfelder verdeutlichen, dass hier mehr getan werden kann und getan werden muss.

Den langjährigen Lesern der Tätigkeitsberichte werden bei der Lektüre einige äußerliche Veränderungen auffallen. Aus Datenschutzsicht maßgebliche Entwicklungen auf europäischer und auf Bundesebene werden nunmehr bereits im 1. Teil dargestellt, außerdem gehe ich dort auf das Querschnittsthema Videoüberwachung ein. Ferner wurde versucht, die Lesbarkeit des Tätigkeitsberichts weiter zu verbessern, soweit das unter den drucktechnischen Rahmenbedingungen einer Landtagsdrucksache möglich war: Die Beiträge sind nun in der Regel knapper gefasst; bei Bedarf werden den Beiträgen jeweils ein Problemaufriss vorangestellt und ein Fazit oder eine Empfehlung angeschlossen (kursiv). Außerdem werden an geeigneter Stelle Gesetzestexte oder passende Zitate optisch hervorgehoben. Für weitere Anregungen und Verbesserungsvorschläge bin ich auch in Zukunft dankbar.

Jörg Klingbeil

 

nach oben