Stuttgart, 21. Juli 2009

Pressemitteilung
Schutz vor unerwünschter Wahlwerbung ist möglich

 

Vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 müssen die Bürgerinnen und Bürger wieder damit rechnen, dass persönlich an sie adressierte Wahlwerbung in ihrem Briefkasten landet. Das Meldegesetz lässt nämlich zu, dass die Städte und Gemeinden u. a. vor Parlamentswahlen die Adressen von Gruppen von Wahlberechtigten (z.B. Jung- oder Erstwähler, Senioren) aus dem Melderegister an die politischen Parteien herausgeben dürfen. Die Betroffenen können das nur verhindern, wenn sie vorher der Herausgabe ihrer Daten für Wahlwerbezwecke ausdrücklich widersprochen haben. Hierauf hat der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, im Hinblick auf den bevorstehenden Bundestagswahlkampf hingewiesen. Sein Rat: „Jeder, der eine solche Wahlwerbung nicht wünscht, sollte möglichst bald von seinem Widerspruchsrecht gegenüber der Meldebehörde seines Wohnorts Gebrauch machen, am besten schriftlich.“ Das Einwohnermeldeamt müsse den Widerspruch so lange beachten, bis der Betroffene ihn gegebenenfalls wieder zurücknimmt. Der Bürger brauche deshalb nicht vor jeder Wahl erneut aktiv zu werden.

Auch die Widerspruchslösung ist nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz aber eigentlich unbefriedigend. Jörg Klingbeil: „Es wäre besser, wenn die Bürger nicht von sich aus aktiv werden müssen. Leider hat die Landesregierung bzw. der Gesetzgeber der langjährigen Forderung meiner Dienststelle, die Nutzung der Einwohneradressen für Wahlwerbezwecke von der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen abhängig zu machen und die geltende Widerspruchs- durch eine datenschutzfreundlichere Einwilligungslösung zu ersetzen, bisher nicht Rechnung getragen.“