Stuttgart, 23. Juni 2010

Pressemitteilung
Verbesserungen beim Datenschutz für Arbeitnehmer erforderlich – Entschließung der Datenschutzbeauftragten zum Beschäftigtendatenschutzgesetz

 

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sieht Verbesserungsbedarf beim Datenschutz für Arbeitnehmer und hat eine entsprechende Entschließung mit Blick auf die geplanten Gesetzesänderungen verabschiedet. Darauf wies der diesjährige Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte, Jörg Klingbeil, am 23. Juni 2010 in Stuttgart hin. Das Bundesministerium des Innern hatte am 31. März 2010 Eckpunkte zum Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht. Anfang Juli 2010 soll ein Referentenentwurf dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

Der vorliegende Referentenentwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes ist nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder grundlegend zu überarbeiten, jedenfalls aber deutlich zu Gunsten des Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten zu ändern. Substantielle Verbesserungen sind nach den Worten von Jörg Klingbeil insbesondere in folgenden Punkten geboten:

  • Die vorgesehene Erlaubnis zur Datenverarbeitung bei Verhaltens- und Leistungskontrollen geht zu weit. Erforderlich ist eine präzisere Regelung, um die Beschäftigten vor übermäßiger Überwachung zu schützen.
  • Die vorgesehene allgemeine Erlaubnis zum Verarbeiten und Nutzen von Beschäftigtendaten zur „Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen zu Lasten des Arbeitgebers, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten“ ermöglicht es den Arbeitgebern, unterschiedlichste Datensammlungen zu erstellen und sehr weitgehend auszuwerten und zu verknüpfen. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass solche Maßnahmen, etwa ständige Videoüberwachung oder regelmäßiges Aufzeichnen, Mitschneiden oder Mithören von Ferngesprächen, weiterhin zu unterbleiben haben.
  • Der Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber Informationen über Bewerber und Beschäftigte im Internet, auch in sozialen Netzwerken, generell nutzen dürfen, sogar dann, wenn Dritte diese ohne Kenntnis der Betroffenen rechtswidrig eingestellt haben. Die Datenschutzbeauftragten erwarten, dass der Gesetzgeber die Nutzung derartiger Daten „hinter dem Rücken der Betroffenen“ untersagt oder zumindest wirksam begrenzt und die Arbeitgeber verpflichtet, die Betroffenen ungefragt darüber aufzuklären, woher die Daten stammen.

Einzelheiten und weitere Kritikpunkte nennt die anliegende Entschließung „Beschäftigtendatenschutz stärken statt abbauen„.