Stuttgart, 25. Januar 2013

Pressemitteilung

7. Europäischer Datenschutztag am 28. Januar 2012
Landesbeauftragter für den Datenschutz Jörg Klingbeil:
Aktuelle Reformvorschläge von MdEP Albrecht können Datenschutzniveau in Europa verbessern

 

Am 28. Januar 2013 findet in Berlin die zentrale Veranstaltung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder anlässlich des vom Europarat initiierten Europäischen Datenschutztags statt. Mit Vorträgen und einer Podiumsdiskussion soll hierbei der aktuelle Stand der von der Europäischen Kommission im Januar 2012 vorgeschlagenen Datenschutzreform näher beleuchtet werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, verweist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die geplante Datenschutzgrundverordnung, der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, vor kurzem einen umfangreichen Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag vorgestellt hat: „Der Berichtsentwurf enthält eine Vielzahl interessanter Vorschläge und Klarstellungen, die zur Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen und damit zur Anhebung des Datenschutzniveaus für ganz Europa beitragen können“, ist Klingbeil überzeugt.

Während die Kommission in ihrem Vorschlag letztlich offen gelassen habe, ob IP-Adressen und Cookies als personenbezogene Daten anzusehen sind und daher dem Schutz der Datenschutzgrundverordnung unterfallen, wären diese nach dem Entwurf von Albrecht in der Regel als personenbezogene Daten geschützt. Verbessert werde außerdem, so Klingbeil, die Transparenz für Betroffene: Um es Verbrauchern zu ermöglichen, sich schnell und unkompliziert darüber zu informieren, was mit ihren Daten geschieht und an wen diese weitergegeben werden, sieht der Entwurf von Albrecht eine auf Icons gestützte Beschreibung der Art und Konsequenzen der Datenverarbeitung vor. Außerdem sollen die Hürden für die Erteilung von Online-Einwilligungen erhöht werden: Muss die betroffene Person Standardvoreinstellungen eines Anbieters, z.B. standardmäßig angekreuzte Kästchen (sog. checkboxes), aktiv ändern, um einer Verarbeitung zu widersprechen, läge hierin keine freiwillige Einwilligung des Nutzers.

„Besonders begrüße ich es, dass die vielen Kompetenzen, die sich die Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag selbst zugebilligt hatte, im Entwurf von Albrecht beschränkt werden“, betont Klingbeil. Die Kommission hatte sich in Ihrem Entwurf an vielen Stellen vorbehalten, mittels sogenannter delegierter Rechtsakte verbindliche gesetzliche (Detail-)Regelungen zu treffen. Damit will die Kommission künftig schnell auf technische Veränderungen reagieren können. Die Zahl dieser delegierten Rechtsakte wird im Entwurf von Albrecht verringert. Außerdem soll danach nicht mehr die Kommission, sondern stattdessen eine qualifizierte Mehrheit der Aufsichtsbehörden das letzte Wort bei der europaweiten Abstimmung der Datenschutzaufsichtsbehörden untereinander (sog. Kohärenzverfahren) haben.