Stuttgart, 21. Juni 2011

Pressemitteilung

Landesbeauftragter für den Datenschutz Jörg Klingbeil:
Innenminister Gall erweist sich als sicherheitspolitischer Hardliner in der Tradition der Union!
Keine anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat – „Quick Freeze“ verdient eine faire Chance!

 

Die Ankündigung des baden-württembergischen Innenministers Reinhold Gall (SPD), sich bei der Innenministerkonferenz für die Wiedereinführung der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen, hat den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, auf den Plan gerufen. „Die SPD scheint hier der Union näher zu sein als ihrem Koalitionspartner im Land, den Grünen. Innenminister Gall hatte noch im Frühjahr 2010, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, erklärt, dass Telefon- und Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten. Hier scheint das neue Amt schon einen bedenklichen Sinneswandel herbeigeführt zu haben“, erklärte Klingbeil am Dienstag, den 21. Juni 2011, in Stuttgart. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz verwies darauf, dass mit dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die bei den Telekommunikationsunternehmen bereits vorhandenen Verkehrsdaten nur anlassbezogen zu sichern („einzufrieren“) und den Strafverfolgungsbehörden unter Richtervorbehalt eine begrenzte Zeit zur Verfügung zu stellen, eine wesentlich datenschutzfreundlichere Alternative in die politische Diskussion eingebracht worden sei. „Das Modell ‚Quick Freeze‘ verdient eine faire Chance“, meinte der Landesbeauftragte hierzu. Bei Internetzugangsdiensten sei zur Sicherstellung von Auskünften über die Bestandsdaten von Anschlussinhabern, insbesondere zur Zuordnung einer bereits bekannten IP-Adresse, eine Speicherung von wenigen Tagen denkbar; hier sollten aber die Auswirkungen noch einmal kritisch überprüft werden.