Stuttgart, 14. Januar 2013

Pressemitteilung

Landesbeauftragter Jörg Klingbeil kritisiert neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigendatenschutzes: „Keine Hau-Ruck-Aktion zu Lasten der Arbeitnehmer!“

 

Mit deutlicher Kritik reagiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz Jörg Klingbeil auf den Änderungsantrag der Regierungsfraktion des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, der bereits am 16. Januar 2013 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beraten werden soll: „Die erweiterten Möglichkeiten einer offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz werden zu einem Mehr an Überwachung durch die Arbeitgeber führen.“

Klingbeil begrüßt zwar den Versuch, die Datenschutz-Missstände der vergangenen Zeit, wie bei der heimlichen Videoüberwachung von Arbeitnehmern, durch die Neuregelung zu beseitigen, warnt aber davor, ein Einfallstor für eine umfassende offene Überwachung zu schaffen.

Bereits in seinem letzten Tätigkeitsbericht 2011 hatte der Landesbeauftragte den Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes kritisiert (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/default.htm). Die Zwecke, die eine Videoüberwachung von Betriebsstätten rechtfertigen können, seien sehr weit gefasst. „Eine Videoüberwachung zum Beispiel zum Zwecke der Qualitätskontrolle dürfte leicht zu begründen sein.“ Eine Einschränkung durch die Begrenzung auf Qualitätskontrollen, die rechtlich verpflichtend sind, wie im Änderungsantrag vorgesehen, sieht Klingbeil nicht als zielführend: „Eine rechtliche Verpflichtung ist in einem Vertrag mit einem Geschäftspartner schnell herbeigeführt.“ Insgesamt sieht der Landesdatenschutzbeauftragte die Gefahr, dass Daten der Videoüberwachung für eine allgemeine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden könnten. Entgegen anders lautender Stellungnahmen aus der Regierungskoalition seien diese nach dem Wortlaut gerade nicht ausgeschlossen.

Ebenfalls bedenklich sind nach Meinung des Landesbeauftragten die verschärften Regelungen für Call-Center: „Der Arbeitgeber soll die Möglichkeit erhalten, die Arbeitsleistung seiner Beschäftigten ohne deren konkretes Wissen im Einzelfall stichprobenhaft oder anlassbezogen zu kontrollieren. Die Beschäftigten müssen noch nicht einmal über Zeitpunkt und Zeitraum, zu dem die Kontrollen durchgeführt werden, informiert werden. Der bereits weitreichende Regierungsentwurf wird auf diese Weise zu Lasten der Arbeitnehmer einseitig verschärft.“

Außerdem kritisiert Klingbeil, dass der seit Monaten auf Eis liegende Entwurf nun so übers Knie gebrochen werden soll: „Das Gesetz muss genau formuliert werden, damit nicht Tür und Tor für eine weitreichende Arbeitnehmerüberwachung geöffnet werden. Zwar ist ein neues Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz dringend notwendig, aber nicht um jeden Preis. Schließlich steht die europäische Datenschutzreform vor der Tür, hinter der der Entwurf der Regierungsfraktionen teilweise zurückbleibt“, meint der Landesbeauftragte für den Datenschutz abschließend.