Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltendes Recht. Gerade kleine Vereine sind sehr verunsichert, welche Neuerungen anstehen bzw. welche neuen Anforderungen an sie gestellt werden. Noch schwieriger die Frage, wie diese Anforderungen konkret umzusetzen sind. Informationen zur DS-GVO gibt es zwar zwischenzeitlich zu Genüge, jedoch sind diese Informationen oftmals sehr theoretisch gehalten und somit für eine Umsetzung in die Praxis nicht immer hilfreich. Wir hoffen sehr, dass unsere Orientierungshilfe (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf) nicht nur von Experten verstanden und geschätzt wird. Eine Vielzahl von Anfragen zeigt uns jedenfalls, dass neben diesen Fachinformationen auch ein dringendes Interesse an einfachen und praktischen Hinweisen für Vereine gefragt ist. Unser neuer Praxisratgeber soll hier Abhilfe schaffen.

Der neue Praxisratgeber kann hier aufgerufen werden.