-> Home -> Recht -> LDSG
 
Baden-Württemberg
Landesdaten-
schutzgesetz (LDSG)

Hinweise zum LDSG

Bund

Europa

 
Download LDSG
 


Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
(Landesdatenschutzgesetz - LDSG)

In der Fassung vom 18. September 2000 (GBl. S. 648)1,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 2011 (GBl. S. 43)

 

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Aufgabe des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung

§ 5 Rechte des Betroffenen

§ 6 Datengeheimnis

§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

§ 8 Automatisiertes Abrufverfahren

§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 10 Behördlicher Datenschutzbeauftragter

§ 11 Verfahrensverzeichnis

§ 12 Vorabkontrolle

 

Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

§ 13 Erhebung

§ 14 Unterrichtung bei der Erhebung

§ 15 Speicherung, Veränderung und Nutzung

§ 16 Übermittlung an Stellen innerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 17 Übermittlung an Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

§ 18 Übermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 19 Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung

§ 20 Übermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes

§ 20a Videoüberwachung und Videoaufzeichnung (Videoüberwachung)

 

Dritter Abschnitt
Rechte des Betroffenen

§ 21 Auskunft

§ 22 Berichtigung

§ 23 Löschung

§ 24 Sperrung

§ 25 Schadensersatz

 

Vierter Abschnitt
Landesbeauftragter für den Datenschutz

§ 26 Bestellung und Rechtsstellung

§ 27 Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 28 Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 29 Pflicht zur Unterstützung

§ 30 Mitteilung des Ergebnisses der Kontrolle, Beanstandungen

§ 31 Weitere Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 32 Meldung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz

§ 32a Gebühren für Amtshandlungen im nichtöffentlichen Bereich

 

Fünfter Abschnitt
Besondere Bestimmungen

§ 33 Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten

§ 33a Datenverarbeitung in der gemeinsamen Dienststelle

§ 34 Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

§ 35 Verarbeitung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

§ 36 Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen

§ 37 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Südwestrundfunk

§ 38 Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz

 

Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 39 (aufgehoben)

§ 40 Ordnungswidrigkeiten

§ 41 Straftaten

§ 42 Übergangsvorschriften (aufgehoben)

§ 43 Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes

§ 44 Änderung des Vermessungsgesetzes

§ 45 Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes

§ 46 Änderung des Feuerwehrgesetzes

§ 47 Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über Bildschirmtext

§ 48 Änderung des Meldegesetzes

§ 49 Inkrafttreten

 

1Neubekanntmachung des LDSG vom 27. Mai 1991 (GBl. S. 277) in der ab 1. Sept. 2000 geltenden Fassung.

Kontakt
Impressum