-> Home -> Technik
 
Datensicherheit beim PC-Einsatz
Allgemeine Hinweise

Hinweise zu Windows NT und Windows 2000

Internet und Datenschutz

e-Government

Technischer und organisatorischer Datenschutz bei der Verwaltungsreform

 

Hinweise zum technischen und organisatorischen Datenschutz

Nach § 9 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) haben öffentliche Stellen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine datenschutzgerechte Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Dieser Bereich enthält Hinweise zur Verbesserung insbesondere des technischen und organisatorischen Datenschutzes.

Bild Disketten