Zuständigkeit für die Datenschutzkontrolle bei den Jobcentern

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg ist für die Datenschutzkontrolle bei den sogenannten zugelassenen kommunalen Trägern (in Baden-Württemberg) zuständig. Bei diesen Jobcentern ist der Stadt- bzw. Landkreis alleiniger Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs. In Baden-Württemberg sind dies derzeit die folgenden Stadt- und Landkreise: Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Enzkreis, Landkreis Ludwigsburg, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Stadt Pforzheim, Landkreis Ravensburg, Stadt Stuttgart, Landkreis Tuttlingen und Landkreis Waldshut.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist für die Datenschutzkontrolle bei allen anderen Jobcentern in Baden-Württemberg zuständig. Diese Jobcenter werden als sogenannte gemeinsame Einrichtungen (aus Agentur für Arbeit und kommunalem Träger) geführt. Sie erreichen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wie folgt:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
D-53117 Bonn
Telefon: 0228/997799-0
Telefax: 0228/997799-550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de