Möglichkeiten des Landesinformationsfreiheitsgesetzes

Veranstaltungs-ID: folgt

Inhalt

Herzlich Einladung zu einem Informations- und Diskussionsabend mit dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Welchen Nutzen haben die Bürgerinnen und Bürger vom Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)?

Wer muss Informationen zugänglich machen und was sind Informationen im Sinne des LIFG?

Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Landesbeauftragte persönlich in einem Gespräch mit allen Interessierten. Darüber hinaus gibt er einen Aus- und Überblick zum Stand der Transparenz der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg.

Zielgruppe

Interessierte Bürgerinnen und Bürger

Termin

4. Quartal 2020

Kosten

kostenfrei

Maximale Teilnehmerzahl

60

Veranstaltungsort

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

Veranstalter

LfDI BW

Herr Dr. Brink

Landesbeauftragter

Übersicht als PDF-Dokument

Interessiert?

Dann stellen Sie eine Buchungsanfrage!