Möglichkeiten des Landesinformationsfreiheitsgesetzes
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Inhalt
Herzlich Einladung zu einem Informations- und Diskussionsabend mit dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit
Welchen Nutzen haben die Bürgerinnen und Bürger vom Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)?
Wer muss Informationen zugänglich machen und was sind Informationen im Sinne des LIFG?
Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Landesbeauftragte persönlich in einem Gespräch mit allen Interessierten. Darüber hinaus gibt er einen Aus- und Überblick zum Stand der Transparenz der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg.
Zielgruppe
Interessierte Bürgerinnen und Bürger
Termin
4. Quartal 2020
Kosten
kostenfrei
Maximale Teilnehmerzahl
60
Veranstaltungsort
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Veranstalter
LfDI BW
Herr Dr. Brink
Landesbeauftragter