Gesetze/Verordnungen

Das Landesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes. Darüber hinaus gilt es für nicht-öffentliche Stellen, soweit sie personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben. Dies gilt nicht, wenn diese Handlungen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgen.

Daneben gibt es bereichsspezifische Vorschriften in anderen Gesetzen (z.B. Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz). Die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder dienen teilweise der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Datenschutz in deutsches Recht.