Betreiber von Webseiten, aber auch Hersteller von Smartphone-Apps (sog. „Anbieter von Telemediendiensten“) müssen sicherstellen, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Die bisherigen Datenschutz-Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) können seit Mai 2018 insbesondere auf die Einbindung von Elementen Dritter und webseitenübergreifendes Tracking nicht mehr angewendet werden, wie in der Orientierungshilfe … FAQ zu Cookies und Tracking weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden