Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 01. Oktober 2013

Forderungen für die neue Legislaturperiode: Die Datenschutzgrundrechte stärken!

Die rasante technologische Entwicklung und ausufernde Datensammlungen bei Unternehmen, Nachrichtendiensten und anderen Behörden stellen eine gewaltige Herausforderung für den Datenschutz dar. Die Verletzlichkeit der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Privatsphäre rückt – wie repräsentative Studien belegen – mehr und mehr in das Bewusstsein der Menschen. Zu Beginn der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wirksame Maßnahmen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung.

Auch um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Grundrechte in der Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen, ist das Datenschutzrecht nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene weiter zu entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist dabei ein europäischer Datenschutz auf hohem Niveau. Flankierend müssen völkerrechtliche Rechtsinstrumente initiiert und weiterentwickelt werden.

Gesetzliche Schutzvorkehrungen und Maßnahmen zu deren Durchsetzung sind insbesondere in den folgenden Bereichen bedeutsam:

  • Im besonders eingriffsintensiven Bereich der öffentlichen Sicherheit müssen wirksame Schranken für Grundrechtseingriffe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem informationellen Trennungsprinzip und dem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Rechnung tragen. Wichtig ist eine umfassende Kontrolle der Sicherheitsbehörden. Die Bundesregierung muss sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für den wirksamen Schutz der Grundrechte einsetzen. Dies gilt insbesondere für die Verhinderung von umfassender und anlassloser Überwachung durch Nachrichtendienste. (hierzu mehr)
  • Angesichts der mit dem zunehmenden Wettbewerb im Sozial- und Gesundheitswesen verbundenen Risiken für die informationelle Selbstbestimmung müssen die Schutzrechte für die Privat- und Intimsphäre von Patientinnen, Patienten und Versicherten gestärkt werden. (hierzu mehr)
  • Die Vertraulichkeit und Integrität elektronischer Kommunikation sind zu fördern. Der öffentliche Bereich muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung z.B. mit Hilfe von OSCI-Transport flächendeckend einsetzen. (hierzu mehr)

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bietet bei der Verwirklichung dieser Anliegen ihre Mitwirkung an.