Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 13./14.03.2013

Soziale Netzwerke brauchen Leitplanken –
Datenschutzbeauftragte legen Orientierungshilfe vor

Angesichts der zunehmenden Bedeutung sozialer Netzwerke erinnert die Datenschutzkonferenz deren Betreiber an ihre Verpflichtung, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherzustellen. Auch Unternehmen und öffentliche Stellen, die soziale Netzwerke nutzen, müssen diesen Anforderungen Rechnung tragen. Die Erfahrung der Aufsichtsbehörden zeigt, dass der Schutz der Privatsphäre von den Betreibern sozialer Netzwerke nicht immer hinreichend beachtet wird.

Häufig vertrauen die Nutzenden den Betreibern dieser Dienste sehr persönliche Informationen an. Auch die Vielfalt der Informationen, die innerhalb eines Netzwerkes aktiv eingestellt oder über die Nutzerinnen und Nutzer erhoben werden, ermöglicht einen tiefen Einblick in deren persönliche Lebensgestaltung.

Es zeichnet sich ab, dass die angekündigte Selbstregulierung für soziale Netzwerke – insbesondere auf Grund der mangelnden Bereitschaft einiger großer Netzwerk-Betreiber – den erforderlichen Datenschutzstandard nicht gewährleisten kann. Deshalb haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Orientierungshilfe „Soziale Netzwerke“ erarbeitet. Sie soll die Betreiber sozialer Netzwerke und die die Netzwerke nutzenden öffentlichen und privaten Stellen bei der datenschutzgerechten Gestaltung und Nutzung der Angebote unterstützen. Die Konferenz weist darauf hin, dass der vorhandene Rechtsrahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzes bei sozialen Netzwerken weiterentwickelt werden muss, insbesondere in Bezug auf konkrete und präzise Vorgaben zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen, zum Minderjährigenschutz, zur Löschungsverpflichtung bei Dritten und zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Ferner wird die Verantwortlichkeit für den Umgang mit Nutzungsdaten in Bezug auf Social Plug-Ins, Fanpages sowie für den Einsatz von Cookies von vielen Unternehmen und Behörden in Abrede gestellt. Der europäische und nationale Gesetzgeber bleiben aufgefordert, für die notwendige Klarheit zu sorgen und damit einen ausreichenden Datenschutzstandard zu sichern. Darauf weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten erneut nachdrücklich hin.

 

Orientierungshilfe Soziale Netzwerke