Bei Darstellungsproblemen: Newsletter im Browser ansehen!

Newsletter 05/2020

Dieses Jahr stand im Zeichen der Pandemie-Bekämpfung. Wir haben aufeinander Rücksicht genommen, uns zum Wohle des anderen zurückgenommen. Auch weiterhin müssen wir aufeinander achten und für das Gemeinwohl handeln. Die kommenden Festtage helfen uns sicherlich, Kraft zu tanken und voller Hoffnung ins neue Jahr zu blicken.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten, eine geruhsame Zeit und ein Gutes bringendes neues Jahr 2021!

Wir werden Sie auch im neuen Jahr über Wissenswertes zum Datenschutz und die Informationsfreiheit informieren!

Bleiben Sie gesund!

 

Themenübersicht

PODCAST DATENFREIHEIT: Thema: Beschäftigtendatenschutz

AUFSATZ Geimpft oder nicht geimpft? – Ein „Datum“ könnte zum Richter über unsere Freiheitsrechte werden, sagen LfDI Stefan Brink und die Ethik-Referentin Clarissa Henning.

MEHR TRANSPARENZ: Staatengruppe gegen Korruption des Europarats will mehr Transparenz.

KULTUR: Kinderechte in der digitalen Welt sind besonders schützenswert.

BILDUNGSZENTRUM: Schreiben Sie uns, zu welchen Themen Sie sich im kommenden Jahr Veranstaltungen wünschen.

 


Podcast Datenfreiheit, Folge 6: Beschäftigtendatenschutz

Folge #06: Darf meine Chefin meine Mails mitlesen? Muss ich meine Corona-Infektion meinem Chef mitteilen? Ist der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ im Personalwesen erlaubt? Der Beschäftigtendatenschutz ist das Thema in unserem letzten Podcast des Jahres 2020.


„Geimpft oder nicht geimpft? Ein ‚Datum‘ könnte zum Richter über unsere Freiheitsrechte werden“

Die bedingte Zulassung des Covid-19-Impfstoffs der Firmen BioNtech und Pfizer in Großbritannien rückt die Möglichkeit einer Immunisierung gegen das Virus in greifbare Nähe. Mit Hochdruck arbeiten die Behörden daran, die nötige Infrastruktur in Form von Impfzentren aufzubauen, um so schnell wie möglich impfen zu können – jedenfalls diejenigen, die sich impfen lassen möchten. Teilt sich die Gesellschaft in „geimpft“ und „nicht geimpft“? Und wer soll wissen, wer geimpft ist? Klar ist: Zugang zu Dienstleistungen, Waren oder zur Arbeitsstelle darf nicht über die Abfrage des Impfstatus reguliert werden.

Den Beitrag des Landesbeauftragten Stefan Brink und der LfDI-Ethik-Referentin Clarissa Henning zur Diskussion um gesellschaftliche Auswirkungen einer Corona-Impfung finden Sie hier.


Mehr Transparenz

Seit vergangener Woche ist der von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) vorgelegte Bericht zum Stand der Antikorruptionsmaßnahmen online verfügbar. Der Bericht zeigt zahlreiche Verbesserungsvorschläge für mehr Transparenz auf. Mehr dazu finden Sie hier.

Apropos Transparenz: Das Amtsgeheimnis ist kein Versteck mehr. Es gibt die Pflicht, Bürger_innen Informationen zu liefern, wenn sie danach fragen. Im Praxis-Ratgeber zum Landesinformationsfreiheitsgesetz ist einfach und verständlich erklärt, wie Sie zu den Informationen kommen, die Sie von Behörden haben wollen.


„IDEepolis2020: Daten schützen – Kinder schützen“: Präsentation des LfDI online

Die Rechte der Kinder in der digitalen Welt zu schützten ist ein Kernanliegen unserer Behörde. Die Kleinsten sind besonders schutzwürdig, sagt auch die DS-GVO. Stefan Brink hat auf der Online-Tagung „IDEepolis2020: Daten schützen – Kinder schützen“ Anfang Dezember über die Rechte der Kinder gesprochen. Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier.


Bildungszentrum

Das Bildungszentrum erfreut sich großer Beliebtheit: Veranstaltungen sind im Nu ausgebucht. Das freut und motiviert uns – vielen Dank für diesen großen Zuspruch! Welche Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit würden Sie gerne vertiefen? Schreiben Sie uns dazu eine kurze E-Mail an bidib@lfdi.bwl.de und teilen Sie uns mit, was Sie interessiert und worüber Sie gerne mehr erfahren möchten! Wir werden sie bei der Planung für das nächste Jahr gerne berücksichtigen. Eine Übersicht zu geplanten Veranstaltungen finden Sie hier.

 



Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.

Beachten Sie bitte auch unserer Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.