Die im letzten Jahr ergangenen  Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes über die gemeinsame Verantwortlichkeit waren ein lauter Paukenschlag, deren Hall  seitdem nicht verklungen ist. Die Rechtsfigur der „gemeinsamen Verantwortlichkeit“ und die damit verbundene Frage, wie eine solche vertragliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Verantwortlichen eigentlich auszugestalten ist, löst seitdem bei vielen Verantwortlichen große Fragezeichen aus. Den gemeinsam Verantwortlichen kommt hierbei eine für den Betroffenenschutz zentrale Aufgabe zu: Entscheiden mehrere Verantwortliche gemeinsam über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung, so sind sie gemeinsam verantwortlich und müssen  untereinander vereinbaren, wer im Innenverhältnis welcher Pflicht aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nachkommt.

Von offizieller aufsichtsbehördlicher Seite entwickelte Muster eines solchen Vertragswerks sucht man bislang vergeblich, so dass die Gestaltung eines solchen Vertrages den Vertragspartnern oftmals wichtige Zeit und personale Ressourcen raubt.

Mit dem vom LfDI BW veröffentlichten Muster kommt nun erstes Licht ins Dunkle. Um die gemeinsame Verantwortlichkeit transparent und verständlich zu machen stellt der LfDI BW nun  ein Vertragsmuster zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DS-GVO zur Verfügung. Dieses Muster wurde auf Grundlage gemeinsamer Überlegungen mit einer Reihe von Unternehmen und öffentlichen Stellen entwickelt. Auch an dieser Stelle bedankt sich LfDI Dr. Stefan Brink für die gute Zusammenarbeit!

Word-Vorlage zur Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 1 DS-GVO (LfDI)

Word-Vorlage zu den Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 DS-GVO (LfDI)

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