Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Absatz 7 DS-GVO

Ab Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) werden Verantwortliche und Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sein, die Kontaktdaten ihrer oder ihres Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Für Stellen mit Sitz in Baden-Württemberg ist der LfDI BW zuständige Aufsichtsbehörde. Ab sofort können diese Kontaktdaten bequem über unser Online-Formular mitgeteilt werden. Das Formular können Sie hier aufrufen. Für Rückfragen … Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Absatz 7 DS-GVO weiterlesen