zurück zur Webseite des LfDI Baden-Württemberg Impressum Datenschutz
Wobei hilft ONKIDA? Werden bei KI-Anwendungen personenbezogene Daten verarbeitet, ist die DS-GVO anwendbar. Beginnend bei der Frage, wann und an welcher Stelle des Verarbeitungsprozesses man es mit personenbezogenen Daten (pbD) zu tun hat, gibt es zahlreiche weitere datenschutzrechtliche Implikationen. Namentlich, wie Verantwortliche der Maßgabe der Zweckbindung oder Ansprüchen auf Löschung sowie Auskunft bei KI-Systemen nachkommen können – und ab wann sie überhaupt datenschutzrechtlich verantwortlich sind. Zu den datenschutzrechtlichen Fragen, die sich beim Einsatz von KI stellen, gibt es inzwischen zahlreiche Handreichungen von Aufsichtsbehörden, um Verantwortlichen Hilfestellung zu liefern. Dabei zeigt sich ein grundsätzlich sehr einheitliches Bild in der Auslegung, auch wenn im Einzelnen unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. ONKIDA gibt hier einen ersten Überblick und versteht sich als Hilfestellung für die Arbeit mit diesen Orientierungshilfen, indem ein schnellerer Zugang zu Einzelaspekten zentraler datenschutzrechtlicher Vorgaben ermöglicht wird.
Anwendung: In der linken Spalte (senkrechte Linie) sind zentrale datenschutzrechtliche Vorgaben zu finden („TopTen Datenschutz und KI“), die regelmäßig bei KI-Anwendungen mit pbD eine Rolle spielen. In der obersten Zeile (waagerechte Reihe) findet sich eine Auswahl von Orientierungshilfen verschiedener Aufsichtsbehörden bzw. kooperierender Gremien zu Schnittstellen von DS-GVO und KI, die jeweils verlinkt sind zu den Originaldokumenten. Für jedes Dokument gibt ONKIDA dann in den einzelnen Feldern an, ob und wenn ja an welcher Stelle (Seite, Randnummer) das jeweilige Papier Aussagen zu den Vorgaben in der linken Spalte enthält.
Wobei hilft ONKIDA? Werden bei KI-Anwendungen personenbezogene Daten verarbeitet, ist die DS-GVO anwendbar. Beginnend bei der Frage, wann und an welcher Stelle des Verarbeitungsprozesses man es mit personenbezogenen Daten (pbD) zu tun hat, gibt es zahlreiche weitere datenschutzrechtliche Implikationen. Namentlich, wie Verantwortliche der Maßgabe der Zweckbindung oder Ansprüchen auf Löschung sowie Auskunft bei KI-Systemen nachkommen können – und ab wann sie überhaupt datenschutzrechtlich verantwortlich sind. Zu den datenschutzrechtlichen Fragen, die sich beim Einsatz von KI stellen, gibt es inzwischen zahlreiche Handreichungen von Aufsichtsbehörden, um Verantwortlichen Hilfestellung zu liefern. Dabei zeigt sich ein grundsätzlich sehr einheitliches Bild in der Auslegung, auch wenn im Einzelnen unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. ONKIDA gibt hier einen ersten Überblick und versteht sich als Hilfestellung für die Arbeit mit diesen Orientierungshilfen, indem ein schnellerer Zugang zu Einzelaspekten zentraler datenschutzrechtlicher Vorgaben ermöglicht wird.
Anwendung: In der linken Spalte (senkrechte Linie) sind zentrale datenschutzrechtliche Vorgaben zu finden („TopTen Datenschutz und KI“), die regelmäßig bei KI-Anwendungen mit pbD eine Rolle spielen. In der rechten Spalte findet sich eine Auswahl von Orientierungshilfen verschiedener Aufsichtsbehörden bzw. kooperierender Gremien zu Schnittstellen von DS-GVO und KI, die jeweils verlinkt sind zu den Originaldokumenten. Für jedes Dokument gibt ONKIDA dann in den einzelnen Feldern an, ob und wenn ja an welcher Stelle (Seite, Randnummer) das jeweilige Papier Aussagen zu den Vorgaben in der linken Spalte enthält.