Themenseite: Auskunft

In der DSGVO gibt es das „Auskunftsrecht für betroffene Personen“. Dieses Recht gibt ihnen die Möglichkeit jederzeit nachzufragen, ob und welche personenbezogenen Daten über sie bei der entsprechenden Stelle, Firma etc. gespeichert sind und wofür!
Bei diesem Recht, das in Artikel 15 der DSGVO geschrieben steht, handelt es sich um eine Grundlage für alle anderen Betroffenenrechte. Denn nur, wenn Sie wissen, welche Daten über Sie verarbeitet werden, können sie entscheiden, ob das auch alles korrekt so läuft oder ob sie Berichtigung oder Löschung beantragen wollen. In diesem Fall ist die Auskunft ein erster Schritt zur Kontrolle über Ihre Daten.

Eine Auskunft umfasst 2 Schritte:
Erstens prüft die Stelle (beispielsweise ein Unternehmen), ob überhaupt Daten über Sie vorhanden sind. Selbst wenn keine Daten vorhanden sind, muss Ihnen das mitgeteilt werden.
Zweitens, wenn Daten vorhanden sind, bekommen sie Einblick in die Details:

Welche Datenkategorien gespeichert sind (z.B. Name, Adresse, Kaufverlauf)
Warum die Daten verarbeitet werden
Wie lange sie gespeichert werden (oder wie das entschieden wird)
Wer die Daten bekommt oder bekommen hat
Woher die Daten stammen, sofern nicht von Ihnen selbst
Ob automatisierte Entscheidungen getroffen wurden und welche Logik dahintersteht
Ob Daten an ein Drittland außerhalb der EU übermittelt werden und wenn ja, mit welchen Schutzmaßnahmen
Und Sie erhalten Hinweise auf Ihre Rechte wie beispielsweise einer Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde.
Die Antwort auf Ihre Anfrage muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats erfolgen, und zwar kostenfrei. Nur bei vielen Kopien darf ein kleiner Betrag dafür verlangt werden. Eine Auskunft kann schriftlich, elektronisch oder sogar mündlich erfolgen, je nach Situation. Sollte Ihnen jemand die Auskunft verweigern oder nicht vollständig geben, kann das ein klarer Verstoß gegen die DSGVO sein. Klar muss jedoch auch sein, dass die Auskunft nicht die Rechte anderer Personen verletzen darf wie beispielsweise das Offenlegen fremder Daten oder Geschäftsgeheimnisse.
Doch an sich gilt: Zu wissen was für Daten jemand über Sie hat und was mit Ihnen passiert ist Ihr Recht. Und dieses können sie über eine Auskunft jederzeit einfordern!