Diese Erklärung gibt es auch in Leichter Sprache.
Diese finden Sie auf der Seite
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/leichte-sprache-erklaerung-zur-barrierefreiheit/.

Diese Erklärung gibt es auch in Gebärdensprache.
Diese finden Sie auf der Seite
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/gebaerdensprache-erklaerung-zur-barrierefreiheit/.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte der Webseite sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Der Programmcode auf einigen Seiten ist nicht wohlgeformt.
  • Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei.
  • Aufgezeichnete Videos haben teilweise keine Untertitel.
  • Nicht alle Seiten haben einen Titel, der ihren Inhalt oder ihren Zweck eindeutig beschreibt.
  • Nicht alle Links sind beschriftet.
  • Nicht alle Bilder haben eine Beschreibung.

Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, sodass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.09.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Durchführungsverordnung zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.01.2024 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de.

Koordinierungs- und Pressestelle
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Telefon: 0711/615541-23

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 


Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.