Diese Erklärung gibt es auch in Leichter Sprache.
Diese finden Sie auf der Seite
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/leichte-sprache-erklaerung-zur-barrierefreiheit/.
Diese Erklärung gibt es auch in Gebärdensprache.
Diese finden Sie auf der Seite
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/gebaerdensprache-erklaerung-zur-barrierefreiheit/.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die Inhalte der Webseite sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Der Programmcode auf einigen Seiten ist nicht wohlgeformt.
- Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei.
- Aufgezeichnete Videos haben teilweise keine Untertitel.
- Nicht alle Seiten haben einen Titel, der ihren Inhalt oder ihren Zweck eindeutig beschreibt.
- Nicht alle Links sind beschriftet.
- Nicht alle Bilder haben eine Beschreibung.
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, sodass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.09.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf § 4 Absatz 2 Ziffer 2 der Durchführungsverordnung zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.03.2023 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de.
Koordinierungs- und Pressestelle
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Telefon: 0711/615541-23
Telefax: 0711/615541-15
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
Telefax: 0711 279 3366
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Internet: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.