Online-Teilnahme: https://tube.bawü.social/c/lfdi_live/videos
2026-036
Dienstag, 26. Mai 2026
17.00 Uhr
Heilbronner Straße 35
– 3. Stock –
70191 Stuttgart
Stufenloser Zugang über Rampe (Navigations-Adresse):
Räpplenstraße 2
70191 Stuttgart
Internet
Darf ein städtisches Schwimmbad Videokameras für mehr Sicherheit im Badebetrieb einsetzen? Darf es dabei Künstliche Intelligenz nutzen? Wird der Pausenhof der Schule zur videoüberwachten Zone? Können Müllcontainer videoüberwacht werden, um illegale Müllablagerungen zu unterbinden?
Im Februar 2026 hat das Parlament die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes verabschiedet. Eine zentrale Neuerung ist, dass der Anwendungsbereich für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen erweitert wurde. Das Gesetz liefert aber keinen Freifahrtschein zur Videoüberwachung, sondern die Vorgaben sind genau zu analysieren.
Was steht im Gesetz? Was nicht? Was müssen Verantwortliche in den Rathäusern beachten, wenn sie rechtskonform Videoüberwachung einsetzen wollen?
In dieser offenen Sprechstunde erläutert Prof. Dr. Tobias Keber, was im neuen Landesdatenschutzgesetz zur Videoüberwachung steht und diskutiert mit allen Interessierten, was diese neuen Regelungen konkret für die Praxis bedeuten.
Wer vor Ort teilnimmt, ist im Anschluss zum Get-together herzlich eingeladen.
Online-Teilnahme über BigBlueButton: https://tube.bawü.social/c/lfdi_live/videos
Hintergrund:
Die Rechtsgrundlage, über die in der offenen Sprechstunde diskutiert wird, ist § 18 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz neue Fassung. Im Februar 2026 hat der Landesbeauftragte eine Kurzübersicht veröffentlicht, wie die neuen Regelungen zur Videoüberwachung einzuordnen sind: Die Übersicht „Update kompakt: Videoüberwachung – Was Verantwortliche jetzt beachten müssen“ steht auf der Website des LfDI BW: https://lfdi-bw.de/videoueberwachung-neu
Prof. Dr. Tobias Keber
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Öffentliche Stellen, alle Interessierten.
kostenfrei
bis zu 24
Die Veranstaltung wird zeitgleich für Präsenz- und Online Teilnehmende durchgeführt.
Wir verwenden bei Online-Veranstaltungen die Software BigBlueButton. Auf Ihrem PC oder Laptop müssen dafür keine Installationen vorgenommen werden. Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme sind ein aktueller Web-Browser (vorzugsweise Chrome oder Edge), ein ungefilterter Internet-Zugang sowie Mikrofon und Lautsprecher bzw. Headset.
➜ Für Online-Teilnahme ist keine Anmeldung nötig.
Themen oder Fragen, die in der Veranstaltung nach Möglichkeit behandelt werden sollen, können ab sofort unter dem Stichwort „2026-036“ per E-Mail an fragen.bidib@lfdi.bwl.de gesandt werden.
„Keber Quarterly“ findet vierteljährlich im hauseigenen Bildungszentrum BIDIB statt.
Anmeldeschluss: 25. Mai 2026
* Die Pflichtangaben (Vorname, Nachname und eine unkomplizierte Kontaktmöglichkeit) sind mit einem Stern markiert.
Bitte geben Sie nach Möglichkeit eine E-Mail-Adresse an, unter der wir Sie bei Fragen oder Änderungen kontaktieren können. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse haben, können Sie im Feld „E-Mail-Adresse“ stattdessen eine Telefonnummer angeben.
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Soweit wir für eine Veranstaltung Teilnahmebestätigungen ausstellen, verwenden wir die von Ihnen angegebenen Adressdaten. Die Teilnahmebestätigung umfasst auch die Stelle, für die Sie teilnehmen, soweit Sie uns diese mitgeteilt haben. Die Referent*innen der jeweiligen Veranstaltung erhalten eine Teilnehmerliste.
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