2026-013
Montag, 18. Mai 2026
14.00 bis ca. 15.30 Uhr
Internet
Die DS-GVO und die KI-Verordnung regeln u.a. die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Bildungseinrichtungen, wie z.B. Schulen. Es wird erläutert, welche rechtlichen Vorgaben für den Einsatz von KI im Unterricht nach der DS-GVO und der KI-Verordnung gelten.
Herr Dörr
LfDI, Abteilung 3 „Datenschutz im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen”
Leitungen und an Schulen für den Einsatz von KI zuständige Lehrkräfte. Mitarbeitende der Schulverwaltung, welche für den Einsatz von KI an Schulen zuständig sind
kostenfrei
bis zu 25
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Themen oder Fragen, die in der Veranstaltung nach Möglichkeit behandelt werden sollen, können ab sofort unter dem Stichwort „2026-013“ per E-Mail an fragen.bidib@lfdi.bwl.de gesandt werden.
Anmeldeschluss: 10. Mai 2026
* Die Pflichtangaben (Vorname, Nachname und eine unkomplizierte Kontaktmöglichkeit) sind mit einem Stern markiert.
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