2026-733
Donnerstag, 8. Oktober 2026
9.30 bis 12.30 Uhr
Internet
Sie haben Anträge nach dem LIFG auf dem Tisch und sehen nur Fragezeichen?
Sie möchten wissen, wie man einen Antrag stellt und wissen nicht, wo und wie?
Dann sind Sie bei uns und unserem Seminar genau richtig: „Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) verstehen & anwenden: Tipps aus der Praxis des LfDI“.
Diese Veranstaltung gehört zum optionalen Teil 2 der Schulungsreihe „Grundlagen der Informationsfreiheit“.
Erfahren Sie mehr über die Grundsätze und die praxisgerechte Anwendung des Gesetzes.
Inhalte:
Die Teilnehmenden können ihre Fragen und Themenwünsche vorab per E-Mail (fragen.bidib@lfdi.bwl.de) einreichen.
Frau Fleißner, Frau Denne
LfDI, Abteilung 6 „Informationsfreiheit“
Interessierte, die in Teil 1 (Selbststudium) Grundlagenkenntnisse erworben haben
kostenfrei
bis zu 80
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Die Teilnehmenden können ihre Fragen und Themenwünsche vorab per E-Mail (fragen.bidib@lfdi.bwl.de) einreichen.
Anmeldeschluss: 1. Oktober 2026
* Die Pflichtangaben (Vorname, Nachname und eine unkomplizierte Kontaktmöglichkeit) sind mit einem Stern markiert.
Bitte geben Sie nach Möglichkeit eine E-Mail-Adresse an, unter der wir Sie bei Fragen oder Änderungen kontaktieren können. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse haben, können Sie im Feld „E-Mail-Adresse“ stattdessen eine Telefonnummer angeben.
Bei Eingang Ihrer elektronischen Buchungsanfrage erhalten Sie – soweit Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben – zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage bekommen Sie eine Buchungsbestätigung oder eine anderweitige Rückmeldung von uns. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Soweit wir für eine Veranstaltung Teilnahmebestätigungen ausstellen, verwenden wir die von Ihnen angegebenen Adressdaten. Die Teilnahmebestätigung umfasst auch die Stelle, für die Sie teilnehmen, soweit Sie uns diese mitgeteilt haben. Die Referent*innen der jeweiligen Veranstaltung erhalten eine Teilnehmerliste.
Ihre Kontaktdaten verwenden wir zur Durchführung der von Ihnen gebuchten Veranstaltung. Eine Verwendung zu anderen Zwecken sowie eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Die Daten werden in der Regel drei Jahre nach der Veranstaltung vernichtet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.