2026-005
Donnerstag, 26. Februar 2026
10.00 bis 12.00 Uhr
Internet
Dem Bereich des Sozialdatenschutzes kommt eine besondere Bedeutung zu. Einerseits benötigen Leistungsträger im sozialen System personenbezogene Daten, um soziale Leistungen gewähren zu können. Andererseits sind Sozialdaten besonders sensibel und schutzwürdig. Auch haben verantwortliche Stellen das Sozialgeheimnis zu wahren. Was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht vor diesem Hintergrund zu beachten?
In dieser grundlegenden Veranstaltung wird anhand von Beispielen praxisnah vermittelt, welche datenschutzrechtlichen Vorschriften und Regelungen bei der Verarbeitung von Sozialdaten grundsätzlich zu beachten sind. Behandelt werden u.a.
Datenschutzrechtliche Grundkenntnisse sind nicht erforderlich.
Frau Dr. Pörschke
LfDI, Referentin in Abteilung 3 „Datenschutz im Gesundheits-, Sozial- und Bildungs- und Justizwesen“
Mitarbeitende von öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg, die Sozialdaten verarbeiten
kostenfrei
bis zu 80
Wir verwenden bei Online-Veranstaltungen die Software BigBlueButton. Auf Ihrem PC oder Laptop müssen dafür keine Installationen vorgenommen werden. Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme sind ein aktueller Web-Browser (vorzugsweise Chrome oder Edge), ein ungefilterter Internet-Zugang sowie Mikrofon und Lautsprecher bzw. Headset.
Themen oder Fragen, die in der Veranstaltung nach Möglichkeit behandelt werden sollen, können ab sofort unter dem Stichwort „2026-005“ per E-Mail an fragen.bidib@lfdi.bwl.de gesandt werden.
Anmeldeschluss: 23. Februar 2026
* Die Pflichtangaben (Vorname, Nachname und eine unkomplizierte Kontaktmöglichkeit) sind mit einem Stern markiert.
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