Wir, die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, möchten Sie – Akteur_innen der Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung – herzlich zur Stellungnahme zu den Stuttgarter Impulsen einladen.
Ziel ist es, fundierte Rückmeldungen aus Fachkreisen sowie aus der breiteren Öffentlichkeit einzuholen, um möglichst viele unterschiedliche Perspektiven in die weitere Ausarbeitung der Stuttgarter Impulse einfließen lassen zu können.
Hierfür möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Fragen als Leitlinie für Ihre Stellungnahme zu nutzen. Gerne können Sie auch nur auf einzelne Punkte eingehen, zu denen Sie etwas ergänzen möchten oder die Ihnen besonders am Herzen liegen.
Unsere Fragen an Sie
0. Hausmeisterliches
* = Pflichtangabe
- Institution / Person
Als „wer“ beteiligen Sie sich? Z.B. „Architekturbüro Probe & Exempel“ oder „Bettina Beispiel, behördliche Datenschutzbeauftragte Stadt Musterhausen a.D.“
- Bereich
Zu welchem Bereich gehört diese Instituition bzw. gehören Sie?
- Darf Ihre Institution / Ihre Person im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme genannt werden?*
- Ja, darf genannt werden.
- Nein, darf nicht genannt werden.
- Ansprechperson
- Kontaktdaten
- Darf Ihre Stellungnahme veröffentlicht werden?*
- Ja, darf veröffentlicht werden.
- Nein, darf nicht veröffentlicht werden.
I. Fragen zur Situation
- Welche Erfahrungen haben Sie aus der Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsicht in Ihrem Bundesland?
– Bitte mit kurzer Kategorisierung, z.B.: Beratung, Verfahren, Abstimmung, Durchsetzung.
- Wie bewerten Sie das Zusammenwirken mit Ihrer Datenschutzaufsicht bei der Verwirklichung konkreter Digitalisierungsprojekte?
– Bitte nennen Sie, wenn möglich, auch konkrete – positive oder negative – Beispiele (Projektart, worauf führen Sie ggf. den Zugewinn bzw. die Erschwernis zurück?, Auswirkungen auf Zeit- bzw. Ressourcenplan, …).
- Gehen Sie davon aus, dass eine zentrale Datenschutzaufsicht bei der oder dem Bundesbeauftragten für Ihre Arbeit eine bessere Unterstützung bietet?
– Bitte erläutern Sie Ihre Einschätzung.
II. Fragen zu den Stuttgarter Impulsen – C. Modernisierung der Datenschutzaufsicht
- Das Strategiepapier „Stuttgarter Impulse“ stellt fest, dass die Unterstützung von Bürger_innen ebenso wie von vielen Vereinen und kleineren und mittelständischen Unternehmen in der Fläche nur schwerlich durch eine zentrale Behörde erreicht werden können, und schlägt in Teil C. Modernisierung der Datenschutzaufsicht Alternativen vor, die die einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts weiter fördern können. Wie ist Ihre Meinung zu einzelnen Vorschlägen aus Teil C. Modernisierung der Datenschutzaufsicht?
– Bitte erläutern Sie Ihre Einschätzung. Sie können sehr gerne, müssen aber nicht alle Vorschläge kommentieren.
III. Fragen zu den Stuttgarter Impulsen – D. Kernthesen zum materiellen Datenschutzrecht
- Das Strategiepapier setzt in Teil D. Kernthesen zum materiellen Datenschutzrecht Impulse zur Diskussion über materielle Änderungen des Datenschutzrechts. Wie ist Ihre Meinung zu den Themen möglicher Änderungen des Datenschutzrechts, die wir unter Teil D. Kernthesen zum materiellen Datenschutzrecht angesprochen haben?
– Sie können sehr gerne, müssen aber nicht alle Vorschläge kommentieren. Gerne können Sie uns auch konkrete Vorschläge zur Änderung von gesetzlichen Vorschriften mitgeben.
- Möchten Sie uns darüber hinaus Vorschläge für Änderungen des materiellen Datenschutzrechts mitgeben, die unter keines der von uns angesprochenen Themen fallen?
IV. Ihr abschließender Impuls
- Möchten Sie uns noch etwas mitgeben?
Auswertung und Veröffentlichung
Alle bis zum 10. September 2026 eingegangenen Beiträge werden gesichtet, strukturiert und in die weitere Ausarbeitung der Stuttgarter Impulse einbezogen. Wir erstellen einen Bericht, der ausgewählte Rückmeldungen, gemeinsame Themen und wichtige Einzelvorschläge zusammenfasst.