Ihr Impuls! – Mitmachen im Konsulationsverfahren

Wir, die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, möchten Sie – Akteur_innen der Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung – herzlich zur Stellungnahme zu den Stuttgarter Impulsen einladen.

Ziel ist es, fundierte Rückmeldungen aus Fachkreisen sowie aus der breiteren Öffentlichkeit einzuholen, um möglichst viele unterschiedliche Perspektiven in die weitere Ausarbeitung der Stuttgarter Impulse einfließen lassen zu können.

Hierfür möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Fragen als Leitlinie für Ihre Stellungnahme zu nutzen. Gerne können Sie auch nur auf einzelne Punkte eingehen, zu denen Sie etwas ergänzen möchten oder die Ihnen besonders am Herzen liegen.

 

Unsere Fragen an Sie

    0. Hausmeisterliches

    * = Pflichtangabe







     

     

    I. Fragen zur Situation




     

     

    II. Fragen zu den Stuttgarter Impulsen - C. Modernisierung der Datenschutzaufsicht


     

     

    III. Fragen zu den Stuttgarter Impulsen - D. Kernthesen zum materiellen Datenschutzrecht



     

     

    IV. Ihr abschließender Impuls


     

    Wenn Sie Ihre Mitteilung für sich zu den Akten nehmen wollen, drucken Sie sie bitte vor dem Absenden aus (Strg + P, Browsermenü oder Formularknopf). Damit auch längere Texte vollständig sichtbar sind, lassen sich die größeren Textfelder jeweils durch Ziehen an der rechten unteren Ecke Rechte untere Ecke eines Textfelds. an die Textlänge anpassen.

    Seite drucken

     


     

    Wie Ihre Stellungnahme zu uns kommt

    Bitte lassen Sie uns Ihre Stellungnahme bis zum 10. September 2026 über dieses Formular oder per E-Mail an StuttgarterImpulse@lfdi.bwl.de zukommen.

    Wichtig: Damit wir Ihre Stellungnahme korrekt berücksichtigen können, bitten wir Sie in Ihrer E-Mail noch um folgende Angaben:

    • Ob Ihre Stellungnahme veröffentlicht werden darf und
    • ob Ihr Name bzw. der Name Ihrer Institution im Zusammenhang mit der Stellungnahme genannt werden darf.

     

    Auswertung und Veröffentlichung

    Alle fristgerecht eingegangenen Beiträge werden gesichtet, strukturiert und in die weitere Ausarbeitung der Stuttgarter Impulse einbezogen. Wir erstellen einen Bericht, der ausgewählte Rückmeldungen, gemeinsame Themen und wichtige Einzelvorschläge zusammenfasst.

    Wir behalten uns vor, einzelne Eingaben nicht zu veröffentlichen, namentlich bei Spam, oder wenn laufende Verfahren berührt oder anderweitig Interessenkonflikte durch die Veröffentlichung der Inhalte zu befürchten sind.

     

    Ergänzende Hinweise zum Datenschutz

    Im Folgenden sind mit „wir/uns” speziell die Mitarbeitenden des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) gemeint.

    Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation ist zunächst der LfDI BW.

    Wenn Sie eine Stellungnahme einreichen, verwenden wir Ihre E-Mail und Ihre Angaben in der Stellungnahme ausschließlich für die Zwecke dieser Konsultation, d.h. insbesondere zur Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und zur Erstellung des Konsultationsberichts.

    • Ihre personenbezogenen Daten werden nur von den direkt beteiligten Mitarbeitenden verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt gegebenenfalls an Mitarbeitende anderer Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, sofern diese am Konsultationsprozess mitwirken.
    • Wenn Sie ausdrücklich eine Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme und/oder eine Nennung Ihres Namens bzw. Ihrer Institution gestattet haben, können diese Inhalte in veröffentlichten Materialien (z.B. auf der Website, im Bericht oder in Präsentationen) verwendet werden. Ohne diese explizite Zustimmung verwenden wir Ihre Eingaben nur intern.
    • Die Speicherung der personenbezogenen Daten in Ihrer E-Mail und Ihrer Stellungnahme erfolgt nur so lange, wie sie für die Zwecke des Konsultationsprozesses und der Dokumentation benötigt wird; danach werden sie gelöscht.