Grundsatzpapier

Informationsfreiheit in der Praxis – Vorschläge zur Förderung eines  Kulturwandels in der öffentlichen Verwaltung

Die Informationsfreiheitsbeauftragten unterbreiten den Behörden Vorschläge zu einem Kulturwandel in der Verwaltung. Damit sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Verwaltung – unabhängig von bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben in Bund und Ländern – mit dem Thema Informationsfreiheit konstruktiver und bürgerfreundlicher umgehen kann.

Als Maßnahmen kommen hierfür beispielsweise in Betracht:

  1. Verstärkte Information über das Recht auf Informationsfreiheit (z.B. Auslegen von Flyern, Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz mit FAQs und Praxisbeispielen auf der Homepage der Behörde)
  2. Veröffentlichung behördlicher Organigramme und Aktenpläne
  3. proaktive Veröffentlichung von Inhalten
  4. Einführung bzw. verstärkte Nutzung von Online-Informationssystemen
  5. Durchführung einer Bedarfsermittlung, welche weiteren Informationen veröffentlicht werden sollen
  6. Etablierung eines Prozesses zur Bearbeitung eingehender Anfragen (Optimierung der bestehenden behördlichen Struktur für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen)
  7. Benennung einer Kontaktperson für die Informationsfreiheit (z.B. ein/e behördliche/r Informationsfreiheitsbeauftragte/r, ggf. in Personalunion mit der/dem behördlichen Datenschutzbeauftragten)
  8. Schulungen zum Informationsfreiheitsgesetz
  9. Austausch mit der/dem zuständigen Landesbeauftragten bzw. der/dem Bundesbeauftragten
  10. Austausch mit der Zivilgesellschaft, z.B. im Rahmen einer transparenzorientierten Bürgerbeteiligung