Grundsatzpapier
Informationsfreiheit in der Praxis – Vorschläge zur Förderung eines Kulturwandels in der öffentlichen Verwaltung
Die Informationsfreiheitsbeauftragten unterbreiten den Behörden Vorschläge zu einem Kulturwandel in der Verwaltung. Damit sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Verwaltung – unabhängig von bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben in Bund und Ländern – mit dem Thema Informationsfreiheit konstruktiver und bürgerfreundlicher umgehen kann.
Als Maßnahmen kommen hierfür beispielsweise in Betracht:
- Verstärkte Information über das Recht auf Informationsfreiheit (z.B. Auslegen von Flyern, Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz mit FAQs und Praxisbeispielen auf der Homepage der Behörde)
- Veröffentlichung behördlicher Organigramme und Aktenpläne
- proaktive Veröffentlichung von Inhalten
- Einführung bzw. verstärkte Nutzung von Online-Informationssystemen
- Durchführung einer Bedarfsermittlung, welche weiteren Informationen veröffentlicht werden sollen
- Etablierung eines Prozesses zur Bearbeitung eingehender Anfragen (Optimierung der bestehenden behördlichen Struktur für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen)
- Benennung einer Kontaktperson für die Informationsfreiheit (z.B. ein/e behördliche/r Informationsfreiheitsbeauftragte/r, ggf. in Personalunion mit der/dem behördlichen Datenschutzbeauftragten)
- Schulungen zum Informationsfreiheitsgesetz
- Austausch mit der/dem zuständigen Landesbeauftragten bzw. der/dem Bundesbeauftragten
- Austausch mit der Zivilgesellschaft, z.B. im Rahmen einer transparenzorientierten Bürgerbeteiligung