Datenschutz als Kulturaufgabe

Sicherlich werden sich einige von Ihnen fragen:

„Datenschutz als Kulturaufgabe” – was ist denn das?

Und: Was soll das?

Und: Was haben Datenschutz und Kultur miteinander zu tun?

Und: Gehört Datenschutz als Kulturaufgabe zu den Aufgaben einer Datenschutz-Behörde?

Was sind überhaupt die Aufgaben einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz?

In Artikel 57 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung wird diese Frage beantwortet.

Zu den Aufgaben einer Aufsichtsbehörde gehört es u.a., die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zu überwachen und durchzusetzen, eingehende Beschwerden zu bearbeiten und die Öffentlichkeit zu beraten, zu informieren, zu sensibilisieren und aufzuklären.

All diese Aufgaben spiegeln die klassischen Aufgaben einer Behörde wider, und all diese Aufgaben nimmt meine Behörde wahr. Wir kontrollieren Unternehmen und öffentliche Stellen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen, wir gehen Beschwerden nach, wir führen Schulungen und Beratungen durch, wir informieren und klären auf.

Zusätzlich zu dieser Aufgabenerfüllung auf traditionelle Weise bieten wir aber auch Veranstaltungen an, die sich dem Thema Datenschutz auf ungewöhnliche Art und Weise nähern.

Als Basis dafür habe ich in meinem ersten Amtsjahr als Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Daten zum Kulturgut erhoben und damit Datenschutz in Baden-Württemberg zur Kulturaufgabe erklärt.

Unter dem Motto „Datenschutz als Kulturaufgabe“ wird das Thema Datenschutz im Rahmen einer ständigen Veranstaltungsreihe aus ganz anderen Blickwinkeln beleuchtet und mit Kooperationspartnern in unterschiedlichen kulturellen Bereichen etabliert.

Es ist mir wichtig, den dem Datenschutz zugrundeliegenden Schutzzweck sichtbar und greifbar zu machen und das Thema innerhalb der Gesellschaft fest zu verankern. Dafür ist es unumgänglich, Neues zu wagen und ungewöhnliche Wege zu beschreiten.

Die Zeiten einer Behörde im Elfenbeinturm sind vorbei – die Arbeit meiner Behörde und auch die Behörde selbst muss für die Bürgerin, den Bürger und die Gesellschaft insgesamt sichtbarer und unser Thema greifbar werden.

So stellen wir uns gemeinsam den Fragen und Herausforderungen dieser Zeit. Es gibt ein Vielzahl an Möglichkeiten, sich diesem großen Thema „Datenschutz” zu nähern …

… mit erhobenem Zeigefinger, mit Sanktions- und Schreckensszenarien, mit Stammtischparolen, mit Ärger, mit Vorträgen, mit Gesetzbüchern, mit vielen unverständlichen Worten, mit Akten, mit …

Wir tun es besonders gern …

… mit Kinofilmen, mit Sinologinnen, mit Kindern, die staunend beobachten, dass Datenschutz einen Regenbogen auf die Straße bringt, mit einem selbstproduzierten Musikvideo …

Wie immer gilt: Es kommt darauf an, was man daraus macht!

Und meine Behörde und ich machen was daraus!

Ich würde mich sehr freuen, SIE bei unseren Veranstaltungen „Datenschutz als Kulturaufgabe” begrüßen zu dürfen.

Die jeweiligen Veranstaltungen und ihre Termine werden auf unserer Homepage veröffentlicht.

Gerne können Sie sich auch unter

Kult@lfdi.bwl.de

an uns wenden. Dann werden Sie im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltungen gezielt informiert.

Und natürlich freuen wir uns auch über Ihre Rückmeldungen.

Bis bald!

Ihr Stefan Brink