Die DS-GVO wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab.
An dieser Stelle finden Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679
vom 27. Oktober 2016 (PDF)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neu
Gültig seit 25.05.2018.
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).
Landesdatenschutzgesetz (LDSG) neu für Baden-Württemberg
Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts und sonstiger Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679.
Landesdatenschutzgesetz für Justiz- und Bußgeldbehörden (LDSG-JB)
Gesetz zur Anpassung des besonderen Datenschutzrechts an die Verordnung
(EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für Justiz- und Bußgeldbehörden sowie zur Änderung vollzugsrechtlicher Gesetze vom 21. Mai 2019.
(EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für Justiz- und Bußgeldbehörden sowie zur Änderung vollzugsrechtlicher Gesetze vom 21. Mai 2019.