Auf dieser Seite bieten wir Verantwortlichen die einfache Möglichkeit an, die Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 DS-GVO, umgangssprachlich „Datenpanne“ genannt, online vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu einer Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO führt. Entscheidend ist vor allem die Annahme, dass die Verletzung zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erläuterungen hierzu und allgemein zur Meldepflicht mit anschaulichen Praxisbeispielen können Sie den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses entnehmen.
Angaben, die nicht als Pflichtfeld (*) gekennzeichnet sind, sind freiwillige Angaben, die allerdings je nach Fallkonstellation für die Bearbeitung sinnvoll sein können.
Hilfe zu den einzelnen Eingabefeldern finden Sie hier.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Mitteilung für sich zu den Akten nehmen wollen, drucken Sie sie bitte vor dem Absenden aus.
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.