Wenn sie von einem Datemleck bei einer Feuerwehr-Software betroffen sind, verwenden Sie bitte ausschießlich unser gesondertes Meldeformular für Feuerwehr-Software
Achtung: Dieses Formular bitten wir nur zu verwenden, wenn Sie als Inhaber_in oder vertretungsbefugte Person für eine datenverarbeitende Einrichtung einen Mangel in der Datenverarbeitung durch die eigene Organisation melden wollen (in Erfüllung der Pflicht aus Artikel 33 DS-GVO).
Wenn Sie dagegen als eine nicht für die datenverarbeitende Organisation handelnde Person uns auf einen fehlerhaften Umgang einer Organisation oder Einrichtung mit personenbezogenen Daten informieren möchten, verwenden Sie bitte nicht dieses Formular zur Meldung einer Datenpanne, sondern senden Sie uns gerne eine E-Mail an poststelle@lfdi.bwl.de.
Für Verantwortliche: Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die einfache Möglichkeit an, die Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 DS-GVO, umgangssprachlich „Datenpanne“ genannt, online vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu einer Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO führt. Entscheidend ist vor allem die Annahme, dass die Verletzung zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erläuterungen hierzu und allgemein zur Meldepflicht mit anschaulichen Praxisbeispielen können Sie den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses entnehmen.
Angaben, die nicht als Pflichtfeld (*) gekennzeichnet sind, sind freiwillige Angaben, die allerdings je nach Fallkonstellation für die Bearbeitung sinnvoll sein können.
Hilfe zu den einzelnen Eingabefeldern finden Sie hier.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Mitteilung für sich zu den Akten nehmen wollen, drucken Sie sie bitte vor dem Absenden aus (Strg + P oder mit der Standard-Druckfunktion des Browsers oder direkt durch Klick auf den Formularknopf).
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.