Begründung d #Verwaltungsgericht Wiesbaden überrascht – auf „Zuständigkeiten“ soll es b d #Informationsfreiheit gerade nicht ankommen (sonst wird d Bürger ggf. v Pontius zu Pilatus geschickt)
Grundsatz bleibt: Liegen Informationen einer Behörde vor muss sie selbst Auskunft geben