Es ist das höchste Bußgeld, das je in Baden-Württemberg verhängt wurde: Der nicht authorisierte Gebrauch von persönlichen Daten aus einem Gewinnspiel zu Werbezwecken kommt der AOK teuer zu stehen.

Wegen Verstoßes gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Landesdatenschutzbeauftragte gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt. Die Krankenkasse habe in den Jahren 2015 bis 2019 Gewinnspiele veranstaltet und dabei personenbezogene Daten der Teilnehmer gesammelt, darunter deren Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit, teilte der Landesbeauftragte für den Datenschutz am Dienstag in Stuttgart mit.

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