1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
Dr. Stefan Brink

Hausanschrift: Königstrasse 10 a, D- 70173 Stuttgart
Postanschrift:   Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Tel.:                       +49 711/61 55 41-0
E-Mail:                

 

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für den LfDI BW ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie die Personalvertretungen.

5. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden zwei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft sowie zum Recht auf Löschung finden Sie hier:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/DSK-Kurzpapier-6-Auskunftsrecht.pdf

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2017/08/DSK_KPNr_11_Recht-auf-Vergessenwerden.pdf

Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde LfDI Baden-Württemberg zu.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für den LfDI BW ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

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