Kommunaler Datenschutzwettbewerb 2022

So können Sie mitmachen!

1. Teilnahmebedingungen und Bestenehrung

Teilnahmeberechtigt sind kommunale Stellen in Baden-Württemberg, d.h. alle Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Landratsämter.

Die Teilnahmefrist endet mit Ablauf des 15. August 2022. Nur rechtzeitig eingereichte Ideen werden berücksichtigt. Die Einreichung kann über unser Online-Formular, per E-Mail oder postalisch erfolgen. Sofern die Einreichung nicht über das Online-Formular erfolgt, legen sie das Teilnahmeformular bitte als PDF bzw. ausgedruckt bei.

Die besten Ideen werden von einer Jury ausgewählt.

Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der eingereichten Ideen.

Die Entscheidung der Jury ist rechtsgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bis zu drei Einreichungen werden ausgezeichnet.

Die Auszeichnung erfolgt öffentlich. Außerdem stellen wir den Wettbewerb und (auf Wunsch) die Teilnehmenden auf unserer Homepage und in unserem Tätigkeitsbericht vor. Die kommunalen Stellen können darüber hinaus ihre Teilnahme und ihr Abschneiden gerne auf ihren Internetpräsenzen bewerben.

 

2. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Ideen verfügen, und reichen nur von ihnen erstellte Ideen ein. Ideen, die Schutzrechte wie Marken-, Urheber- oder Patentrechte verletzen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden den LfDI von allen Ansprüchen frei.

Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass der LfDI über die eingereichten Ideen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt berichtet und in seiner Öffentlichkeitsarbeit auf sie verweist.