Datenfreiheit, extra-Folge 06: Datenzirkus wieder zu Gast beim LfDI. Aktuelle Themen: Guideline zur Pseudonymisierung (2:42), EDSA Stellungnahme zu KI (10:10), Rechtsprechung: EuGH zu Datenschutzaufsicht (15:03), Rechtsprechung: EuGH: Datenschutzrechtliche Anforderungen an geschlechtliche Anrede (21:57), geleakter Entwurf des Durchführungsgesetzes (27:09), BRAK Leitfaden zum KI-Einsatz (32:58), Sprachvereinfachung durch KI (35:53), urheberrechtliche Fragen bei Training von KI (39:55). Aufzeichnung vom 20.01.2025

Rudi Kramer zu Gast. Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Ansbach Natürlich auch dabei: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber. Rudi Kramer ist der Erfinder und zusammen mit Frank Spaeing Macher von „Menschen, Daten, Sensationen – Rudis Bericht aus dem Datenzirkus“. Dieser Bericht erscheint als Blog beim Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD). Der Bericht erscheint regelmäßig und liefert eine umfangreiche Linksammlung zu bemerkenswerten Datenschutz-Themen: Man kommt an Infos von und über Aufsichtsbehörden, man landet bei Wissenswertem von der Rechtsprechung und der Gesetzgebung, findet interessante Beiträge zu Künstlicher Intelligenz und sowie Veröffentlichungen und Veranstaltungen.

Von Zeit zu Zeit wird Rudi Kramer vorbeischauen und mit Tobias Keber über einzelne Themen aus diesem Datenzirkus-Bericht sprechen. Beide suchen sich besonders bemerkenswerte Themen heraus und erklären, warum diese wichtig sind, um Datenschutz und Künstliche Intelligenz besser zu verstehen.