Extra-Folge. In vier Sonderfolgen befassen wir uns eingehend mit Künstlicher Intelligenz und Bildung. In den ersten beiden Folgen lag der Fokus auf Hochschule. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Tobias Keber sprach mit Prof. Rolf Schwartmann von der TH Köln über KI und Bildung an der Hochschule aus rechtlicher Perspektive. In der 2. Folge diskutierte der Landesbeauftragte mit Prof. Tobias Seidl von der Hochschule der Medien Stuttgart das Thema aus der Perspektive der Didaktik.
In dieser Folge 3. rückt der Fokus auf die Schulen. Wie sieht es aus mit KI und Bildung an der Schule? Zu Gast beim Landesbeauftragten ist der Informatiklehrer Steffen Haschler. Sie tauchen tief in die Schulpraxis ein. In der 4. Folge wiederum geht es aus rechtlicher Perspektive um KI an der Schule.
Das Gespräch wurde am 16. Juli 2024 aufgezeichnet.
Digitale Kehrwoche 2025
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Diskussionspapier Version 2.0: Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
FAQ zu Deceptive Design Patterns
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Der LfDI auf Mastodon
Auf einem anderen sozialen Netzwerk werden gerade intensiv das KI-Training bei Meta AI und die Entscheidung des OLG Köln dazu diskutiert.
Vor diesem Hintergrund wird auf einer berufsorientierten Plattform folgender Vergleich bemüht:
"Mit der DSGVO Künstliche Intelligenz regulieren zu wollen ist so, als ob ich mit einem VHS-Rekorder Netflix aufnehmen möchte."
Ich sage mal so: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, denn:
Mit den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (Version 1.0 von 1896) kann man wunderbar einen Kaufvertrag über ein autonomes Fahrzeug oder einen Quantencomputer schließen. Das Grundgesetz (Version 1.0 von 1949) funktioniert prima, ohne dass darin explizit die Rede von Daten ist.
Die Datenschutzgrundverordnung ist technikneutral und zukunftsfähig, was u.a. in ihrem Erwägungsgrund 4 deutlich wird.
Und noch einmal zurück zum schiefen Vergleich: wäre die eigenmächtige Vervielfältigung (unabhängig von der eingesetzten Technik) der Inhalte eines Streamingdienstes urheberrechtlich denn überhaupt zulässig?
Wir brauchen eine von Narrativen befreite sachliche Debatte, die auch die Rechtsordnung als Ganzes betrachtet. Was im Urheberrecht unzulässig ist, kann im Datenschutzrecht nicht zulässig sein.
Social Media und KI-Training mit Nutzendendaten
An dieser Stelle (Mastodon) eigentlich das falsche Publikum, denn hier stellt sich das Problem nicht. Also vielleicht zum Weitersagen:
Das Unternehmen Meta will ab dem 27. Mai 2025 die öffentlichen Aktivitäten aller volljährigen europäischen Nutzer_innen von Facebook und Instagram für das Training der eigenen KI-Anwendungen einsetzen. Dies gilt für die Zukunft und für alle Daten aus der Vergangenheit. Nutzende können der Verwendung der persönlichen Daten für das KI-Training durch Meta widersprechen, wenn sie dies möchten.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/meta-ki-training/
Wichtig in diesem Kontext auch:
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch technische Voreinstellungen verpflichtet auch Betreiber von Social Media Präsenzen
Bedeutet u.a.: öffentliche Stellen mit Präsenzen auf Facebook und Instagram müssen sorgsam prüfen, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.
Wie das geht und wo rechtlich sowie technisch die Probleme liegen, haben wir in diesem Podcast besprochen:
Datenschutz ist Bürokratie und die muss weg.
Warum das (auf vielen Ebenen) Unsinn ist, erklären wir ab Minute 19:44 in Folge 46 der Datenfreiheit.
Daneben geht es u.a. um Datenschätze in Archiven, Datensicherheit und Robo Judges.
Schönes Wochenende!
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit-46/
Einen wunderschönen Sonntag @all
Seit gestern ist unser Podcast Datenfreiheit extra Nummer 10 online. Wie immer mit vielen aktuellen Themen zu Aufsicht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und Interdisziplinäres rund um Datenschutz und Informationsfreiheit.
Wer hineinhören möchte, hier lang:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit/
Wer Zeit und Lust hat am Feiertag: neue Extra Folge unserers Podcasts mit u.a. Klingelkameras, Anonymisierung und Auskunft beim Online-Dating.
Datenfreiheit – extra #09: Datenzirkus wieder zu Gast beim LfDI
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit/